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Partei: Urteil vor Gericht: Die NPD wird nicht verboten

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Urteil vor Gericht: Die NPD wird nicht verboten

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    Die Verfassungsrichter haben es in der Hand, die NPD von der politischen Landkarte zu tilgen. Greifen sie wirklich zur schärfsten Waffe, dem Parteiverbot?
    Die Verfassungsrichter haben es in der Hand, die NPD von der politischen Landkarte zu tilgen. Greifen sie wirklich zur schärfsten Waffe, dem Parteiverbot? Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolfoto)

    Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies mit seinem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab. Die

    Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch, und die NPD hatte zuletzt an politischer Bedeutung eingebüßt. Im September 2016 mussten die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtags-Mandate abgeben. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.  

    NPD: Erstes Verfahren war 2003 geplatzt

    Es ist bereits das zweite Mal, dass der Versuch, in Karlsruhe gegen die NPD vorzugehen, mit einem Misserfolg endet. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Bundesregierung und Bundestag, die das Verbot damals mit beantragt hatten, schlossen sich deshalb diesmal dem Bundesrat nicht an.

    Hintergrund: NPD-Verbot

    Das Thema NPD-Verbot beschäftigt die deutsche Politik und Justiz schon lange. 2003 scheiterte am Bundesverfassungsgericht ein zwei Jahre zuvor eingereichter Antrag aus formalen Gründen...

    ... Nun wird das Gericht am Dienstag sein Urteil zu einem zweiten Antrag verkünden, den 2013 allein die Bundesländer stellten. In Bundes- und Landespolitik wird aber mittlerweile davon ausgegangen, dass auch auch dieser Antrag scheitern könnte. Ein Überblick:

    30. Januar 2001: Nach monatelangen Debatten reicht die damalige rot-grüne Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Am 30. März folgen auch Bundestag und Bundesrat mit eigenen Anträgen.

    18. März 2003: Das Bundesverfassungsgericht stellt das Verfahren ein, ohne die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Zuvor wurde bekannt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.

    9. Dezember 2011: Die Innenministerkonferenz der Länder beschließt, die Chancen eines neuen NPD-Verbotsantrag zu prüfen. Dem ging die Aufdeckung der rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) voraus, was der nie verstummten Verbotsdebatte neue Nahrung gab. 

    5. Dezember 2012: Die Innenministerkonferenz der Länder plädiert für ein neues Verbotsverfahren. Einen Tag später folgt die Ministerpräsidentenkonferenz dieser Empfehlung.

    14. Dezember 2012: Der Bundesrat beschließt mit großer Mehrheit, dass die Länderkammer in Karlsruhe einen neuen Antrag einreicht. Bundesregierung und Bundesrat lassen zunächst offen, ob sie sich anschließen.

    18. März 2013: Es wird bekannt, dass sich die Bundesregierung nicht an einem neuen Verbotsantrag beteiligt. Die fünf Minister der FDP im Bundeskabinett lehnen einen solchen Schritt ab. Die FDP will die NPD politisch bekämpfen.  

    3. Dezember 2013: Der 268 Seiten starke Antrag trifft beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Er listet zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht.

    1. März 2016: Nach einer intensiven Vorprüfung und vom Gericht angeforderten weiteren Schriftsätzen beider Seiten beginnt die dreitägige mündliche Verhandlung am Zweiten Senat des Verfassungsgerichts. Zum Auftakt steht die Frage im Mittelpunkt, ob Bund und Länder rechtzeitig vor Antragstellung alle Spitzel in den Reihen der NPD-Führungsebene abschalteten.

    17. Januar 2017: Das Gericht verkündet sein Urteil: Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. "Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt."

    Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal, und das ist mehr als 60 Jahre her. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

    Die 1964 gegründete NPD hat bundesweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen.  dpa/AZ

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