Philippa Strache, Ehefrau des früheren FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache, hat Anspruch auf ein Parlamentsmandat. Das hat die Wiener Wahlbehörde in Absprache mit dem österreichischen Innenministerium bekannt gegeben. Bis zum 16. Oktober muss Strache nun erklären, ob sie das Mandat annimmt.
Die FPÖ hatte versucht, Straches Einzug ins Parlament mit einem Verfahrenstrick zu verhindern. Das erklärte die Wahlbehörde für unzulässig, da der anstatt Strache ins Spiel gebrachte Abgeordnete bereits sein Regionalmandat angenommen hatte. Wiens FPÖ-Landeschef Nepp sagte, die Entscheidung der Wahlbehörde sei „nicht nachvollziehbar“. Man nehme sie aber „nun zur Kenntnis“.
Obwohl Philippa Strache auf der FPÖ–Liste kandidiert hat, darf sie nicht Mitglied der Fraktion werden. Grund seien die im Spesenskandal laufenden Ermittlungen der Behörden und die internen Untersuchungen, so Parteichef Norbert Hofer. Damit wäre Strache künftig fraktionslose Abgeordnete.
Heinz-Christian Strache könnte für die FPÖ noch gefährlich werden
Hofer bezeichnete das Verhältnis zwischen seiner Partei und Heinz-Christian Strache als „zerrüttet“. Der ehemalige Vorsitzende hat angekündigt, mit rechtlichen Mitteln gegen die FPÖ-Spitze vorzugehen. Er fordert beispielsweise seine Facebook-Seite mit immer noch 767.000 Anhängern aus seiner Zeit als FPÖ-Chef zurück. Momentan wird die Seite von der FPÖ-Bundespartei verwaltet.
Überdies hat die Wiener FPÖ allen Grund, die Rache Straches zu fürchten, sollte er im Herbst 2020 bei den Landtags- und Bürgermeisterwahlen mit einer eigenen Liste antreten. Laut Wahlforschern könnte er sicher mit fünf Prozent der Wählerstimmen rechnen. Das könnte zulasten der FPÖ gehen.