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Lockdown: Notbremse beschlossen: Was das jetzt für Bayern bedeutet

Lockdown

Notbremse beschlossen: Was das jetzt für Bayern bedeutet

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    Der Begriff „Notbremse“ steht tatsächlich im Gesetzentwurf der Bundesregierung: Mit Lockerungen nach Landesbelieben könnte bald Schluss sein.
    Der Begriff „Notbremse“ steht tatsächlich im Gesetzentwurf der Bundesregierung: Mit Lockerungen nach Landesbelieben könnte bald Schluss sein. Foto: Christoph Soeder, dpa

    Kanzlerin Angela Merkel macht ihre Drohung gegenüber den Bundesländern wahr: Nun soll eine bundesweite „Notbremse“ kommen, wie es tatsächlich im Vorwort des Gesetzentwurfs der Bundesregierung heißt. Denn die gemeinsamen Corona-Beschlüsse der umstrittenen Bund-Länder-Konferenzen wurden vielerorts höchst unterschiedlich umgesetzt.

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