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Notare raten zu Überprüfungen der Patientenverfügung wegen Coronavirus-Epidemie

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Notare raten zu Überprüfungen der Patientenverfügung wegen Coronavirus-Epidemie

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    Beatmungsgeräte sind die Corona-Krise wichtig - und in stark betroffenen Ländern bereits Mangelware.
    Beatmungsgeräte sind die Corona-Krise wichtig - und in stark betroffenen Ländern bereits Mangelware. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbol)

    Die deutschen Notare raten Besitzern einer Patientenverfügung ihre Willensbekundungen angesichts der Coronavirus-Epidemie auf ihre Konsequenzen bei künstlicher Beatmung und intensivmedizinscher Behandlung hin zu überprüfen. „Eine Patientenverfügung kann jederzeit verändert werden, sie muss auch nicht notariell beurkundet werden“, sagte der Präsident des Deutschen Notarvereins Christian Rupp unserer Redaktion.

    „Eine Patientenverfügung kann auch konkret für den Fall einer Corona-Erkrankung verändert werden“, betonte er mit Blick auf die Sorge vieler Mandanten, sei könnten  wegen einer Verfügung benachteiligt werden, wenn auf Intensivstationen die Betten knapp würden.  „Wer angesichts der jetzigen Epidemie Bedenken bekommt, kann einfach selbst einen Zusatz hinzufügen, dass im Fall einer Corona-Erkrankung die Patientenverfügung keine Anwendung findet, sondern dass alle intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen“, betonte der Ulmer Notar.

    Rupp betonte, dass auch in der aktuellen Krise Notare nach wie vor für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen uneingeschränkt zur Verfügung stünden. „Die Notare haben in der Regel immer noch auf und bieten Beurkundungstermine an“, sagte der Verbandschef. Dies sei  berufsrechtliche Pflicht. „Wir raten immer dazu, eine Patientenverfügung immer in Zusammenhang mit einer General- und Vorsorgevollmacht zu machen, damit alle Bereiche des Lebens im Notfall abgedeckt sind“, betonte Rupp.

    Lesen Sie hier auch das ganze Interview: Was bedeutet Corona für Patientenverfügungen?

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