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Neuregelungen: Das ändert sich am 1. Dezember 2015

Neuregelungen

Das ändert sich am 1. Dezember 2015

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    Trinkwasser wird ab dem 1. Dezember 2015 strenger kontrolliert.
    Trinkwasser wird ab dem 1. Dezember 2015 strenger kontrolliert. Foto: Alexander Kaya, Symbolfoto

    Bundesfreiwilligendienst: Neu ab Dezember 2015: Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes können auch gezielt in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden. Dazu werden 10.000 neue Stellen geschaffen. Flüchtlinge und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive können sich ebenfalls bewerben. Für 2016 stehen im Bundeshaushalt dafür zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

    Ab 1. Dezember 2015 strengere Kontrolle des Trinkwassers

    Trinkwasser: Ab 1. Dezember 2015 soll Trinkwasser umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht werden. Das teilt die Bundesregierung mit. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall auftreten können, werden erkannt und beseitigt. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt sehr gering.

    Lebenspartner: Daneben gibt es Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare. Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sieht Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen vor - besonders im Zivil-, Sozial- und Verfahrensrecht.

    Woran Sie zum 1. Dezember ebenfalls denken sollten

    Kfz-Steuer: Zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer noch beantragen. Die gilt für Elektroautos. Aber nur, wenn die Halter ihr Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2015 in einer Zulassungsstelle anmelden. Denn ab 2016 fahren Elektroauto-Besitzer laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nur noch fünf Jahre lang steuerfrei.

    Bescheinigung für Nichtveranlagung bei der Bank vorlegen: Die Bescheinigung können Steuerpflichtige beim Finanzamt beantragen - sie gilt in der Regel für drei Jahre. Der Vorteil: Eltern, deren Kinder Zinseinkünfte haben, können davon profitieren. Darauf macht der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt aufmerksam. Denn wenn die Sparkonten oder Depots der Kinder den Freibetrag für Sparer überschreiten, müssen sie dennoch keine Kapitalertragssteuer abführen. Voraussetzung: Sie haben keine weiteren Einkünfte.

    KfW-Förderung noch beantragen: Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher werden gefördert - allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2015. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt ab 2016 das Förderprogramm "Speicher" ein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Im kommenden Jahr gibt es dann ein anderes Programm, das weniger bezuschusst wird.

    Zulagen für Riester-Förderung sichern: Das können Riester-Sparer noch rückwirkend für das Jahr 2013 machen. Die Frist dafür läuft am 31. Dezember ab - danach besteht für 2013 kein Zulagen-Anspruch mehr. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Wichtig: Im Antrag müssen Riester-Sparer auch Änderungen der Lebenssituation angeben - etwa eine Hochzeit, Geburt, Beförderung oder Gehaltserhöhung. Das ist für entsprechende Anpassungen der Sparanlagen entscheidend. AZ

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