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Neues Unterhaltsrecht bringt zunächst mehr Arbeit

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Neues Unterhaltsrecht bringt zunächst mehr Arbeit

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    Neues Unterhaltsrecht bringt zunächst mehr Arbeit
    Neues Unterhaltsrecht bringt zunächst mehr Arbeit Foto: DPA

    Konfliktreich sind nach Angaben des Karlsruher Bundesrichters Hans-Joachim Dose vor allem Unterhaltregelungen für den Ex-Partner. "Da gibt es noch Übergangsprobleme", sagte er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Dies führe zu mehr Revisionen beim Familiensenat am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. "Das neue Recht will sehr individuell sein", erklärte Dose. "Das muss zunächst ausgeformt werden." Nach Einschätzung des Juristen, der seit 2003 beim BGH ist, wächst jedoch die Routine.

    Anfangs hatte sich die Rechtsprechung zugunsten der Unterhaltspflichtigen entwickelt: Allzu schnell musste deutlich weniger oder gar nicht mehr für den Ex-Partner gezahlt werden. "Da gab es dann kurzfristig eine Euphorie der Unterhaltspflichtigen", so Dose. Dies werde zunehmend ausgewogener und die individuelle Situation mehr berücksichtigt.

    Eine generelle Linie des neuen Rechts: "Der Einzelfall spielt eine sehr große Rolle", sagte Dose. Im Großen und Ganzen handele es sich um sehr gute neue Regelungen - vor allem die neuen Bestimmungen im Interesse der Kinder. Der Mindestunterhalt des Kindes und der Vorrang des Kindesunterhalts vor anderen Unterhaltsansprüchen seien in der Praxis auf keinerlei Kritik gestoßen und hätten sich bewährt.

    Schwieriger ist die Auseinandersetzung der Ehepartner untereinander: Früher habe es eine Art Garantie für den Lebensstandard auch nach dem Scheitern der Beziehung gegeben ­ dieser Automatismus sei durch die Reform 2008 weiter zurückgedrängt worden, sagte Dose. Die erste Frau werde nicht mehr bevorzugt. Neben gemeinsamen Kindern fänden auch eine neue Frau und weitere Kinder Beachtung. "Das ist schon ein einschneidender Schritt gewesen", sagte Dose. "Früher gab es Fälle, in denen die Gründung einer neue Familie wegen der Unterhaltsleistungen für die erste Familie finanziell fast unmöglich war."

    Um gleichwohl Ungerechtigkeiten für die erste Ehefrau zu vermeiden, würden Haushaltstätigkeit und Kindererziehung von den Gerichten jetzt viel stärker berücksichtigt, wenn es um die Frage ehebedingter Nachteile und das Maß der nachehelichen Solidarität gehe. Der Unterhaltsberechtigte müsse jedenfalls so gestellt werden, als ob es diese finanziellen Nachteile nicht gegeben hätte.

    Nach Ansicht des Richters ist die veränderte Rechtsprechung durchaus auch dem neuen Zeitalter mit hoher Scheidungsrate und Patchwork-Familien geschuldet. Auch die Justiz habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass Ehen häufig nicht mehr auf Lebenszeit Bestand haben. "Auf solche gesellschaftlichen Veränderungen musste natürlich auch die Rechtsprechung reagieren - auch wenn die Ehe für den Staat als kleinste gesellschaftliche Einheit immer noch wichtig bleibt", meinte Dose.

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