Nach mehr als 50 Jahren hat der Bundestag eine grundlegende Reform des Punktesystem für Verkehrssünder gebilligt. Autofahrer werden zwar auch weiterhin Punkte in Flensburg kassieren, das System und die Zählweise ändern sich aber. hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Verkehrssünder-Kartei:
Gibt es auch weiter Punkte in Flensburg?
Punkte gibt es auch weiterhin bei schweren Verkehrsverstößen. Aber anstelle der bisherigen Skala von eins bis sieben Punkten gibt es nach dem Parlamentsbeschluss von Donnerstagabend je nach Schwere des Vergehens nur noch einen, zwei oder drei Punkte.
Was wird künftig mit Punkten in Flensburg bestraft?
Aufgenommen in die Datei werden nach Ramsauers Gesetz nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Folgen für einen Teil der bereits in Flensburg gespeicherten 47 Millionen Punkte. Wegfallen sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt. Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen.
Mit wievielen Punkten verliert man künftig den Führerschein?
Führerscheinentzug gibt es in Zukunft schon bei bei 8 statt 18 Punkten.
Kann man Punkte durch Schulungen abbauen?
Ja. Anders als zunächst von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplant soll man Punkte auch in Zukunft mit freiwilligen Schulungen abbauen können - allerdings nur maximal zwei Punkte innerhalb von fünf Jahren.
Gibt es auch Pflichtschulungen?
Ja. Fahreignungs-Seminare werden ab sechs Punkten Pflicht. Und sie werden neu konzipiert, sollen pädagogische und psychologische Elemente kombinieren.
Was passiert mit den Punkten, die ich schon habe?
Die Punkte werden, sofern sie nicht wegfallen, nach dem neuen System umgerechnet. So werden gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig.
Wann verjährigen Punkte in der Verkehrssünderkartei?
Die gespeicherten Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.
Ist es sicher, dass die Reform so umgesetzt wird?
Nicht ganz. Die Reform, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, benötigt noch die Zustimmung des Bundesrats. Die Opposition bezeichnet das Gesetz als unzureichend und droht mit einer Blockade in der Länderkammer. AZ/dpa