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Neue Gesetze ab 1. September: Rauchen in Bus, Bahn und Taxi verboten

Neue Gesetze ab 1. September

Rauchen in Bus, Bahn und Taxi verboten

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    Seit heute gilt das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern.
    Seit heute gilt das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern. Foto: DPA

    Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Verschärft werden zugleich die Vorschriften für den Kauf von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit: Das Mindestalter steigt von 16 auf 18 Jahre.

    Die Bahn schafft zum 1. September freiwillig die Raucherabteile in ICE und Intercitys ab. Schon seit Anfang Juli darf in Regionalzügen nicht mehr geraucht werden. Auch Bahnhöfe sind jetzt Nichtrauchergebiete - mit Ausnahme von Raucherinseln auf Bahnsteigen.

    Nach Ansicht des Fahrgastverbandes Pro Bahn ist das Rauchverbot in allen Zügen der Deutschen Bahn nicht unproblematisch. "Starke Raucher werden auf die Toiletten ausweichen", sagte der Verbandsvorsitzende Karl-Peter Naumann in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Das habe sich schon in den Regionalzügen gezeigt, nachdem dort die Raucherabteile abgeschafft worden seien. "Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, ob es einem gefällt oder nicht."

    Naumann sagte, es wäre besser gewesen, sowohl in den Zügen als auch auf den Bahnhöfen "kleine Raucherzellen" mit einer starken Entlüftung einzurichten. Mit einer solchen Lösung könne man auch vermeiden, dass vor den Bahnhöfen geraucht werde und die Kippen dort weggeworfen würden. Naumann rechnet damit, dass etwa die Hälfte aller Raucher unter den Bahnfahrern künftig für längere Fahrten nicht mehr den Zug nimmt.

    Indessen müssen auch Bundestagsabgeordnete mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie künftig in den Räumen des Parlaments gegen das Rauchverbot verstoßen. Darauf habe er alle Mitglieder des Hohen Hauses in einem Schreiben aufmerksam gemacht, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der "Frankfurter Rundschau". Dabei gelte keine Immunität. "Das wäre ja noch schöner, wenn die Abgeordneten Regelungen beschlössen, die sie anschließend für sich selbst nicht gelten lassen wollten."

    Neue Regeln gelten von heute an auch für Telefon-Sonderdienste. Infodienste wie die Auskunft müssen die Gebühren zu Gesprächsbeginn ansagen, wenn der Anruf pro Minute mehr als zwei Euro kostet. Ähnliche Vorschriften gelten auch für teure Handy-Dienste, etwa beim Herunterladen von Klingeltönen oder dem Abrufen von Sportergebnissen.

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