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Nebeneinkünfte: Welche Nebeneinkünfte haben Bundestagsabgeordnete aus der Region?

Nebeneinkünfte

Welche Nebeneinkünfte haben Bundestagsabgeordnete aus der Region?

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    Bundestagsabgeordnete erhalten für ihr Mandat eine monatliche Aufwandsentschädigung von gut 10.000 Euro. Einige Mandatsträger verdienen darüber hinaus mit weiteren Tätigkeiten Geld.
    Bundestagsabgeordnete erhalten für ihr Mandat eine monatliche Aufwandsentschädigung von gut 10.000 Euro. Einige Mandatsträger verdienen darüber hinaus mit weiteren Tätigkeiten Geld. Foto: Kay Nietfeld, dpa (Symbolbild)

    Wie viel verdienen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages? Um diese Frage zu beantworten, genügt ein kurzer Blick auf dessen Internetseite: Derzeit erhalten die Mitglieder des Bundestages für ihr Mandat eine monatliche Aufwandsentschädigung von 10.083,47 Euro. Diese ist einkommenssteuerpflichtig. Darüber hinaus gibt es noch eine steuerfreie Aufwandspauschale, die jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst wird und aktuell bei 4497,62 Euro pro Monat liegt.

    Abgesehen davon verdienen einige Abgeordnete noch weitaus mehr - etwa durch Vorträge oder durch ihre Tätigkeit als Aufsichtsräte, Anwälte oder Berater. Und das ist an sich auch nicht verboten. Kritiker sehen jedoch besonders in Beratertätigkeiten ein Einfallstor für die Lobbyinteressen von Unternehmen. Welche Richtlinien gelten im Bundestag? Und ab wann müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte melden?

    Nebeneinkünfte im Bundestag: Was müssen Abgeordnete angeben?

    Strenge Vorgaben, wie viele Nebenjobs ein Bundestagsabgeordneter neben seinem Mandat haben darf, gibt es nicht. Das Abgeordnetengesetz gibt lediglich vor, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen muss. Unter den jeweiligen Abgeordneten-Profilen können Bürger jederzeit die Selbstauskünfte der Volksvertreter zu ihren Nebentätigkeiten einsehen. Die dahinter stehenden Offenlegungspflichten sollen zu mehr Transparenz führen und „es den Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen“, wie es auf der Internetseite des Deutschen Bundestages heißt.

    Eine Höchstgrenze für Nebeneinkünfte gibt es nicht. Eine grobe Orientierung, in welchem Rahmen sich die Zusatzverdienste bewegen, bietet ein zehnstufiges Modell. Wer neben seinem Bundestagsmandat für anderweitige Tätigkeiten mehr als 1000 Euro im Monat erhält, muss dies dem Bundestagspräsidenten gegenüber anzeigen und die erhaltene Summe der entsprechenden Stufe zuordnen.

    • Stufe 1: Einkünfte ab 1000 bis 3500 Euro
    • Stufe 2: Einkünfte bis 7000 Euro
    • Stufe 3: Einkünfte bis 15.000 Euro
    • Stufe 4: Einkünfte bis 30.000 Euro
    • Stufe 5: Einkünfte bis 50.000 Euro
    • Stufe 6: Einkünfte bis 75.000 Euro
    • Stufe 7: Einkünfte bis 100.000 Euro
    • Stufe 8: Einkünfte bis 150.000 Euro
    • Stufe 9: Einkünfte bis 250.000 Euro
    • Stufe 10: Einkünfte über 250.000 Euro

    Neben der jeweiligen Stufe muss außerdem angegeben werden, ob die Bruttobeträge regelmäßig pro Monat, pro Jahr oder nur einmalig geflossen sind. Auch für den Fall, dass die monatlichen Nebeneinkünfte zwar unter der anzeigepflichtigen Grenze von 1000 Euro liegen, in der Jahressumme aber 10.000 Euro übersteigen, müssen sie beispielsweise mit dem Zusatz "jährlich, Stufe 3" angegeben werden. Ab einer Höhe von 250.000 Euro im Jahr oder im Monat (Stufe 10) werden die Einkünfte nicht mehr weiter ausdifferenziert. Die Selbstauskünfte der Bundestagsabgeordneten beziehen sich im Übrigen immer nur auf die laufende Legislaturperiode.

    Mit diesen Nebentätigkeiten verdienen Bundestagsabgeordnete aus der Region dazu

    Der Blick in die Profile der Abgeordneten aus der Region zeigt: Spitzenreiterin bei den veröffentlichungspflichtigen Angaben zu Nebentätigkeiten ist aktuell die Linken-Politikerin Susanne Ferschl. Die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Ostallgäu war unter anderem bis einschließlich August 2019 freigestellte Betriebsrätin der Nestlé Deutschland AG und gibt auf ihrer Bundestagsseite unter anderem an, in diesem Zusammenhang bis einschließlich 31. August 2019 monatlich mindestens 1000 Euro (Stufe 1) erhalten zu haben. In den 22 Monaten seit Beginn der laufenden 19. Legislaturperiode bis zum Ende dieser Tätigkeit kommt sie somit auf mindestens 22.000 Euro. Hinzu kommt eine Abfindung im Rahmen eines Sozialplans zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im vergangenen Jahr von mindestens 150.000 Euro (Stufe 9). Insgesamt hat Susanne Ferschl somit bislang unabhängig von ihrem Mandat mindestens 172.000 Euro verdient.

    An zweiter Stelle folgt der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein. Neben seiner Tätigkeit als freiberuflicher Wirtschaftsberater in Münsterhausen erhält der gebürtige Krumbacher unter anderem als Aufsichtsratsmitglied des Münchner Ingenieurbüros sfirion AG nach eigenen Angaben jährlich zwischen 7000 Euro und 15.000 Euro (Stufe 3). Hinzu kommen monatlich noch einmal mindestens 1000 Euro als Aufsichtsratvorsitzender beim Softwareentwickler "on-collect solutions AG" in Illertissen sowie mindestens 3500 Euro pro Monat als Betreiber eines Kleinwasserkraftwerks in Münsterhausen im Landkreis Günzburg.

    Auf Platz drei bei den Nebeneinkünften regionaler Bundestagsabgeordneter folgt der FDP-Politiker Stephan Thomae, der neben seinem Bundestagsmandat als Rechtsanwalt für die Kanzlei Menz und Partner in Memmingen tätig ist. Rechnet man alle auf seiner Bundestagsseite einzeln aufgeführten Positionen mit anonymisierten Mandanten zusammen, ergibt sich für den Zeitraum November 2017 bis einschließlich Juli 2020 eine Gesamtsumme von 66.500 Euro an Mindesteinkünften (brutto).

    Mehr als die Hälfte der regionalen Bundestagsabgeordneten hat keine meldepflichtigen Nebeneinkünfte

    Der in Dillingen an der Donau geborene Bundestagsabgeordnete Peter Felser (AfD) aus dem Wahlkreis Oberallgäu liegt mit mindestens 66.000 Euro im selben Zeitraum dicht hinter dem FDP-Politiker. Felser hat 2011 das Start-Up-Unternehmen für App-Entwicklung "Der App Verlag" mit Sitz in Kempten gegründet und ist dort seither geschäftsführender Gesellschafter. Nach eigenen Angaben verdient er damit mindestens 1000 Euro im Monat. Darüber hinaus erhält der gelernte Diplom-Pädagoge als kaufmännischer Angestellter bei der wk&f Kommunikation GmbH, einem Filmverlag für Special-Interest-Themen in Kempten, noch einmal mindestens 1000 Euro im Monat.

    Ulrich Lange kommt mit mindestens 64.500 Euro an Bruttoeinkünften in den vergangenen 33 Monaten seit Beginn der Legislaturperiode ebenfalls auf eine vermeintlich stolze Summe. Der ehemalige CSU-Fraktionsvorsitzende im Nördlinger Stadtrat ist seit 1996 selbständiger freiberuflicher Rechtsanwalt. Unter seinen meldepflichtigen Nebeneinkünften sind daher seine Anteile am Gesellschaftsgewinn der Nördlinger Rechtsanwaltskanzlei "Lange - Brendel - Gaudernack" im Zeitraum der aktuellen Wahlperiode gelistet. Für die Beratung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH im hessischen Langen erhielt der CSU-Politiker 2018 zudem einmalig mindestens 3500 Euro.

    Abgesehen von der Grünenpolitikerin Claudia Roth, die für ihre Mitwirkung an der WDR-Unterhaltungssendung "Der Sound der 68er" im Jahr 2018 einmalig mindestens 1000 Euro erhalten hat, haben keine weiteren Bundestagsabgeordneten aus der Region meldepflichtige Nebeneinkünfte. Ulrike Bahr (SPD) und Gerd Müller (CSU) haben auf ihren Bundestagsseiten als einzige Abgeordnete aus der Region gar keine Einträge unter dem Reiter "veröffentlichungspflichtige Angaben".

    Die folgende Grafik zeigt, welche Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen in der Region mindestens einer Nebentätigkeit nachgehen und wie hoch gegebenenfalls ihre veröffentlichungspflichtigen Mindesteinkünfte daraus sind. Die Zahlen basieren auf den Selbstauskünften der Abgeordneten und beziehen sich ausschließlich auf die laufende Legislaturperiode seit November 2017.

    Nebeneinkünfte: Zwei CSU-Abgeordnete sind unter den bundesweiten Spitzenreitern

    Die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de hat gemeinsam mit dem Spiegel  die Selbstauskünfte aller Bundestagsabgeordneter ausgewertet und kritisiert dabei, dass in vielen Fällen die Quellen der Nebeneinkünfte unbekannt sind. Nach den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages muss in der Regel kenntlich gemacht werden, von welchem Vertragspartner für welche Tätigkeit die Einkünfte zugeflossen sind. Jedoch könne "bei gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechten und gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflichten" anstatt der Veröffentlichung von Name und Sitz des Vertragspartners eine anonymisierte Form gewählt werden, etwa "Mandant", "Kunde" oder "Vertragspartner", heißt es in den Hinweisen zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften.

    Die Gesamthöhe der gemeldeten Zusatzverdienste der Bundestagsabgeordneten beträgt laut Recherchen von Spiegel und abgeordnetenwatch.de seit Beginn der 19. Legislaturperiode mindestens 25,1 Millionen Euro (brutto). Zur Wahrheit gehört aber auch: Nur 215 der insgesamt 709 Parlamentarier gaben dieser Auswertung zufolge an, für mindestens eine Nebentätigkeit bezahlt worden zu sein. Zu diesen 30,3 Prozent der Bundestagsabgeordneten zählen ausnahmslos alle mit meldepflichtigen Nebeneinkünften – unabhängig von der entsprechenden Stufe.

    Angeführt wird die Liste derzeit von Sebastian Brehm (CSU) aus dem Wahlkreis Nürnberg-Nord. Er arbeitet als Steuerberater und hat in den vergangenen 33 Monaten seit November 2017 mindestens 3,13 Millionen Euro verdient. Auf Anfrage des unabhängigen Internetportals abgeordnetenwatch.de erklärte Brehm, die gemeldeten Bruttoeinkünfte würden nicht von ihm allein erwirtschaftet, da er mehrere Steuerberater und rund 25 Mitarbeiter beschäftige. "Die Summe – nach Abzug der genannten Parameter – wäre dann vergleichbar mit den Nebeneinkünften der anderen Abgeordneten“, so Brehm.

    Zu den Spitzenreitern bei der Höhe der Nebeneinkünfte zählt noch ein weiterer bayerischer Abgeordneter: Der ehemalige Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) führt auf seiner Bundestagsseite unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben für die aktuelle Wahlperiode Beraterhonorare mit einer Gesamthöhe von über einer halben Million Euro auf.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Hohe Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind kein Problem

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