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Nazi-Vergleich: Ex-ARD-Sprecherin Herman verliert Streit gegen Springer-Verlag

Nazi-Vergleich

Ex-ARD-Sprecherin Herman verliert Streit gegen Springer-Verlag

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    Ex-ARD-Sprecherin Herman verliert Streit gegen Springer-Verlag
    Ex-ARD-Sprecherin Herman verliert Streit gegen Springer-Verlag

    Das "Hamburger Abendblatt" habe Hermans Äußerungen während einer  Buchvorstellung im September 2007 nicht verfälscht wiedergegeben,  entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag  verkündeten Urteil. (AZ: VI ZR 262/09)

    Die im Axel-Springer-Verlag erscheinende Zeitung hatte damals  über die Präsentation von Hermans Buch "Das Prinzip Arche Noah -  warum wir die Familie retten müssen" geschrieben: "In diesem  Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich.  Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler,  aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun  den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung  Gott sei Dank zu Ende."

    Die Zeitung habe damit zwar Halb- und Stummelsätze von Hermann  gedanklich zusammengefasst, doch ihrer "Gedankenführung" korrekt  widergegeben, entschied nun der BGH. Vor dem Oberlandesgericht Köln  hatte Herman mit ihrer Klage noch Erfolg gehabt. Die Verurteilung  des Springer-Verlags hob der BGH auf dessen Revision nun aber auf.  Damit bekommt Herman auch keine Geldentschädigung von 25.000 Euro,  die sie vom Verlag gefordert hatte. (AFP)

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