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Nach Urteil: Verfassungsänderung für Tarifeinheit?

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Nach Urteil: Verfassungsänderung für Tarifeinheit?

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    Nach Urteil: Verfassungsänderung für Tarifeinheit?
    Nach Urteil: Verfassungsänderung für Tarifeinheit? Foto: DPA

    "Unter Umständen müssen wir eine Grundgesetzänderung in Erwägung ziehen", sagte der zum Wirtschaftsflügel gehörende Fuchs der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag). Auch sein Kollege vom Arbeitnehmerflügel, Peter Weiß, bekundete "große Sympathie" für eine gesetzliche Regelung.

    SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil sprach sich ebenfalls dafür aus. Eine Zersplitterung der Tariflandschaft könne mehr Arbeitskämpfe und die Spaltung von Belegschaften nach sich ziehen. "Das ist weder wirtschaftlich vernünftig noch im Interesse sozialer Stabilität", sagte Heil der Zeitung.

    Nach den Worten von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geht es darum, die Tariffreiheit gegen die Interessen des Betriebsfriedens abzuwägen. "Daraus müssen wir dann unsere Konsequenzen als Gesetzgeber ziehen", sagte sie im ZDF.

    Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch mehr Vielfalt bei Tarifverträgen und Konkurrenz unter großen und kleinen Gewerkschaften zugelassen. Damit wird der jahrzehntelange Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Konkurrierende Vereinbarungen innerhalb einer Firma - wie bisher bei Lufthansa, Bahn oder in Krankenhäusern - könnten nicht mehr die Ausnahme sein, sondern die Regel werden. Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften sehen deshalb den Betriebsfrieden und Flächentarifverträge in Gefahr und erwarten mehr Streiks. Im konkreten Fall ging es um einen Arzt einer kommunalen Klinik in Mannheim, der auf die Gültigkeit der Tarifvereinbarungen seines Marburger Bundes an Stelle der der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gepocht hatte.

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