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Nach Niederlage: Trump erwägt "brandneue Anordnung" für Einreiseverbot

Nach Niederlage

Trump erwägt "brandneue Anordnung" für Einreiseverbot

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    Ein Berufungsgericht in San Francisco hatte den Antrag der US-Regierung abgelehnt, Trumps umstrittenes Einreiseverbot wieder in Kraft zu setzen.
    Ein Berufungsgericht in San Francisco hatte den Antrag der US-Regierung abgelehnt, Trumps umstrittenes Einreiseverbot wieder in Kraft zu setzen. Foto: Andrew Harnik (dpa)

    Nach seiner Niederlage vor Gericht zieht US-Präsident Donald Trump ein neues Dekret für ein Einreiseverbot in Betracht. Eine Möglichkeit sei, eine "brandneue" Anordnung auszustellen, sagte Trump am Freitag Reportern an Bord der Air Force One auf dem Weg nach Florida.

    Die neue Anordnung könnte bereits am Montag oder Dienstag unterzeichnet werden. Er zeigte sich auch optimistisch, sein ursprünglich verfügtes Einreiseverbot gegen Bürger aus sieben islamisch geprägten Länder doch noch durchzusetzen: "Wir werden diese Schlacht gewinnen. Wir haben auch eine Menge andere Möglichkeiten, darunter das Ausstellen einer brandneuen Anordnung."

    "Enorme Bedrohungen" gegen die USA

    Zuvor hatte Trump im Weißen Haus gesagt, seine Regierung werde in der kommenden Woche im Licht der "enormen Bedrohungen" gegen das Land zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erlassen. Er führte jedoch nicht aus, was das genau heißt. Allerdings fügte er hinzu, er werde nicht erlauben, Menschen in das Land zu lassen, die die Bürger gefährdeten. Man werde damit fortfahren, durch die gerichtlichen Instanzen zu gehen.

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    Ein Berufungsgericht in San Francisco hatte in der Nacht zum Freitag den Antrag der US-Regierung abgelehnt, Trumps umstrittenes Einreiseverbot wieder in Kraft zu setzen. Menschen aus den betroffenen Staaten können damit weiterhin in die USA einreisen. Die US-Regierung hat nun die Möglichkeit, in dem Fall den Supreme Court - das Oberste Gericht der

    Einreisestopp sorgte für massive Kritik

    Am Supreme Court ist derzeit ein Posten vakant. Sollte das Einreisestopp-Dekret dort landen und es ein Unentschieden von vier zu vier Richterstimmen geben, würde der Rechtsstand der Vorinstanz gültig und der Bann weiter ausgesetzt bleiben. Für eine Korrektur sind am Obersten Gericht mindestens 5 zu 3 Richterstimmen nötig. Dort dürfte es später auch um die Frage gehen, ob Trumps Erlass verfassungswidrig ist.

    Warum aktuelle Umfragen wenig erfreulich für Donald Trump sind

    Nach gut zwei Wochen im Amt hat Trump die schlechtesten Umfragewerte, die je bei einem US-Präsidenten zu diesem Zeitpunkt gemessen wurden.

    Laut einer Umfrage des Senders CBS stimmen Donald Trump derzeit nur 40 Prozent der US-Amerikaner zu.

    Immerhin: Der Sender CNN ermittelte 44, das Meinungsforschungsinstitut Gallup 43 Prozent.

    Auf eine Quote von 54 Prozent kommt das konservative Institut Rasmussen.

    In Deutschland hat das Ansehen der USA seit der Amtsübernahme des neuen Präsidenten gelitten.

    Nur 22 Prozent der Deutschen halten die USA aktuell für einen vertrauenswürdigen Partner. Das hat der jüngste ARD-Deutschlandtrend ermittelt.

    71 Prozent der Deutschen blicken negativ oder eher negativ auf die US-Politik - besagt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov.

    Trump hatte vor zwei Wochen unter Hinweis auf Terrorgefahr einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt, außerdem für alle Flüchtlinge. Dies sorgte weltweit für massive Kritik - und außerdem für Chaos an US-Flughäfen.

    Drei zu null: Berufungsgericht entschied klar

    Am Freitag voriger Woche setzte ein Bundesrichter in Seattle Trumps Erlass auf Antrag der Justizminister der Bundesstaaten Washington und Minnesota aus. Die US-Regierung legte Berufung ein. Das Gericht in San Francisco lehnte es aber ab, die Einreisesperren sofort wieder in Kraft zu setzen und wies die Parteien an, ausführliche Argumente vorzulegen.

    Das Berufungsgericht entschied klar mit drei zu null Richterstimmen. In der 29-seitigen Urteilsbegründung folgte es fast vollständig der Argumentation der Kläger, die den Erlass als verfassungswidrig bezeichnet hatten. dpa

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