Nach dem mutmaßlichen Auftragsmord an einem Georgier in Berlin gibt es eine diplomatische Krise zwischen Deutschland und Russland. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem brisanten Fall übernommen, wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Sie verfolgt den Anfangsverdacht, dass staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien dahinterstecken. Die Bundesregierung reagierte prompt und wies nach dem Mord an einem Georgier zwei russische Diplomaten aus. Russland kündigte daraufhin an, ebenfalls Schritte einzuleiten.
Der Täter schweigt seit seiner Festnahme
Moskau sehe sich gezwungen, darauf zu reagieren, hieß es aus dem russischen Außenministerium in Moskau der staatlichen Agentur Tass zufolge. Das Vorgehen Deutschlands sei unfreundlich und unbegründet. Das Auswärtige Amt in Berlin hatte die zwei russischen Diplomaten kurz zuvor zu unerwünschten Personen erklärt. Die Bundesregierung zieht damit wenige Tage vor dem Ukraine-Gipfel mit Kremlchef Wladimir Putin und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Konsequenzen aus einer möglichen Verstrickung des russischen Geheimdienstes in den Fall.
Am 23. August war ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit in einem kleinen Park in Berlin-Moabit von hinten erschossen worden. Sein Mörder hatte sich ihm am helllichten Tag auf einem Fahrrad genähert und auf Rücken und Kopf gezielt. Der mutmaßliche Täter, ein 49 Jahre alter Mann mit russischem Pass, war kurz nach der Tat gefasst worden. Seit seiner Festnahme schweigt er.
Deutschland kritisiert fehlende Hilfe bei der Aufklärung aus Russland
Mit der Ausweisung der beiden Diplomaten reagiert Deutschland nach Angaben des Auswärtigen Amtes darauf, dass die russischen Behörden trotz wiederholter hochrangiger und nachdrücklicher Aufforderungen nicht hinreichend an der Aufklärung mitgewirkt hätten.
Wegen des Verdachts, dass staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien den Mord in Auftrag gegeben haben, übernahm am Mittwoch die Bundesanwaltschaft den Fall. Es bestehe ein Anfangsverdacht, teilte die Karlsruher Behörde mit. Ein Sprecher der russischen Regierung hatte wenige Tage nach der Tat jede Verbindung bestritten.
Auf den Getöteten gab es schon 2015 einen Mordanschlag
Zuständig ist die Bundesanwaltschaft nur dann, wenn es den konkreten Verdacht gibt, dass der Geheimdienst einer fremden Macht hinter einer Tat steht. Dann wird in Karlsruhe die Spionage-Abteilung tätig. Hintergrund ist, dass "geheimdienstliche Agententätigkeit" die äußere Sicherheit Deutschlands gefährden könnte.
Das Mordopfer soll nach Angaben der Behörde Anfang der 2000er-Jahre auf der Seite muslimischer Tschetschenen gegen Russland gekämpft. Auf den Mann habe es im Mai 2015 in der georgischen Hauptstadt Tiflis schon einmal einen Mordanschlag gegeben, den er verletzt überlebte.
Kremlsprecher Dmitri Peskow betonte, dass die Entwicklung in dem Mordfall den Ukraine-Gipfel in Paris am Montag (9. Dezember) zur Lösung des Konflikts im Donbass nicht überschatten solle. (dpa)
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