Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Nach BVerfG-Urteil: Abgeordneten-Gruppe schlägt Neuregelung zur Sterbehilfe vor

Nach BVerfG-Urteil

Abgeordneten-Gruppe schlägt Neuregelung zur Sterbehilfe vor

    • |
    Sollten Sterbewillige ein Recht auf Zugang zu Betäubungsmitteln haben, mit denen sie den Suizidwunsch umsetzen können?.
    Sollten Sterbewillige ein Recht auf Zugang zu Betäubungsmitteln haben, mit denen sie den Suizidwunsch umsetzen können?. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild

    Eine fraktionsübergreifende Abgeordneten-Gruppe im Bundestag hat einen Vorstoß für Neuregelungen zur Sterbehilfe gestartet.

    "Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf es nicht nur auf dem Papier geben", sagte die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs. Dazu gehöre auch, Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu ermöglichen, was allerdings mit Schutzkonzepten zu flankieren sei. Im Zentrum stehe der freie Wille des Einzelnen.

    Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf - aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.

    Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach betonte, dazu gehörten als ein "Sicherheitsnetz" staatlich organisierte Beratungsstellen, damit Suizidhilfe etwa nicht für psychisch Kranke in Frage komme. Aus seiner Sicht sollten auch Minderjährige ausgeschlossen sein. Nötig sei Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte sagte, es gehe um ein öffentlich finanziertes Beratungsangebot, man solle dafür nicht Mitglied eines Sterbehilfevereins werden müssen.

    Die Gruppe will um Unterstützung bei weiteren Abgeordneten werben und strebt eine offene Debatte im Plenum sowie eine Regelung noch vor der Bundestagswahl im Herbst an. Lauterbach sagte, es gehe bei dem Thema um eine freie Gewissensentscheidung jedes Abgeordneten.

    © dpa-infocom, dpa:210129-99-217342/4 (dpa)

    Mitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    Gesetzentwurf der Abgeordneten-Gruppe

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden