Der Satz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass sie sich darüber freue, "dass es gelungen ist, bin Laden zu töten" hat für Empörung auch in den eigenen Reihen gesorgt. Doch ein Richter aus Hamburg geht noch einen Schritt weiter: Wegen Merkels Äußerung zu Osama bin Ladens gewaltsamen Tod hat der
Der Richter werfe der Bundeskanzlerin gemäß Paragraf 140 des Strafgesetzbuches Belohnung und Billigung von Straftaten vor, bestätigte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Freitag auf dapd-Anfrage. Die Anzeige des Richters aus Hamburg umfasst zwei Seiten.
"Verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde"
"Diese Äußerung - für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat - begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches", heißt es in der Anzeige, die am Donnerstag bei der Hamburger Staatsanwaltschaft einging. Merkels Äußerung war zur bundesweiten Verbreitung bestimmt, was keiner Begründung bedürfe.
Wie der Richter weiter ausführte, hat sich "der Erfolgswert der Straftat bestimmungsgemäß nicht nur in Berlin, sondern allen Bezirken aller deutschen Staatsanwaltschaften realisiert". Damit sei auch die Hamburger Anklagebehörde zuständig. Möllers geht dennoch davon aus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren an die zuständige Behörde in dapd