Der Verfassungsschutz hat vor zu hohen Erwartungen an den Prozess gegen die mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe und den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gewarnt. Selbst wenn es in einer ganzen Reihe von Fragen Antworten geben könne, sei nicht sicher, "dass wir am Ende restlos Klarheit über den NSU haben werden", sagte Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen der Frankfurter Rundschau. Der Zentralrat der Muslime forderte erneut feste Plätze für Religionsgemeinschaften und den türkischen Botschafter im NSU-Prozess.
Strafverfahren soll Frage nach dem Motiv klären
In Strafverfahren könnten oft nicht alle Hintergründe einer Tat ermittelt werden, sagte Maaßen der Zeitung. "Ich erinnere nur an die RAF-Morde der dritten Generation. Bis heute wissen wir nicht, wer diese Taten begangen hat." Trotzdem halte er es für denkbar, dass sich die Hauptangeklagte Zschäpe in dem Prozess äußern werde - ungeachtet der anderslautenden Ankündigung ihrer Anwälte. Auch Zeugenaussagen könnten weitere Klarheit bringen.
Er selbst hoffe vor allem auf Klärung der Fragen, warum sich das Trio nicht zu seinen Taten bekannt habe und warum das Bekennervideo erst nach dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos veröffentlicht worden sei. Trotz aller Bemühungen des Untersuchungsausschusses sei immer noch das Motiv unklar, "wieso diese Menschen sterben mussten".
NSU-Prozess: Zentralrat der Muslime begrüßt Losverfahren
Die Angeklagten im NSU-Prozess
Das sind die Beschuldigten im Münchner NSU-Prozess:
Beate Zschäpe: Sie tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
Ralf Wohlleben: Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 40-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
Carsten S.: Der 35-Jährige hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
Andre E.: Der gelernte Maurer (35) war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.
Holger G.: Der 40-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.
Der Zentralrat der Muslime (ZMD) begrüßte die nun vorgesehene Vergabe von Presseplätzen durch Losverfahren. Dies sei "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Samstag. Damit werde das Gericht auch seiner internationalen politischen Verantwortung gerecht. Nun müsse es aber "den nächsten Schritt" machen und auch für den türkischen Botschafter und deutsch-muslimische Religionsgemeinschaften Plätze gewährleisten.
Der Chefredakteur der Europa-Ausgabe der türkischen Zeitung Hürriyet, Celal Özcan, bezeichnete das Losverfahren im "Westdeutschen Rundfunk" als "transparent, aber nicht unbedingt gerecht". Vier Plätze für türkische Medien seien zu wenig, da acht der zehn Mordopfer türkischstämmig gewesen seien. Die insgesamt 50 Plätze im Gerichtssaal des Münchner Oberlandesgerichts reichten angesichts des hohen öffentlichen Interesses nicht aus. Der Prozess müsse in einen größeren Gerichtssaal verlegt werden. Zugleich forderte Özcan aber ein Ende der Diskussion über das Platzgerangel der Medien. Dadurch rücke die eigentliche Diskussion über das NSU-Strafverfahren in den Hintergrund. afp