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NSU-Affäre: V-Mann will Verfassungsschutz bereits 1998 über NSU informiert haben

NSU-Affäre

V-Mann will Verfassungsschutz bereits 1998 über NSU informiert haben

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    Hätten die NSU-Morde verhindert werden können? Ein ehemaliger V-Mann will den Verfassungsschutz bereits 1998 auf das Trio hingewiesen haben.
    Hätten die NSU-Morde verhindert werden können? Ein ehemaliger V-Mann will den Verfassungsschutz bereits 1998 auf das Trio hingewiesen haben. Foto: Bernd Thissen (dpa)

    Wieder einmal könnte eine neue Enthüllung in der Affäre um das rechtsextreme Terror-Trio NSU die Sicherheitsbehörden in einem schlechten Licht dastehen lassen. Ein ehemaliger V-Mann will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits 1998 einen Tipp auf das untergetauchte Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gegeben haben. Ihnen wird die zwei Jahre später begonnene Mordserie des sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrunds" angelastet.

    NSU: Hat "Tarif" den Verfassungsschutz informiert?

    Der damalige Neonazi und Verfassungsschutz-Informant Michael von Dolsperg (Deckname "Tarif") sagte dem "Spiegel", er sei von dem Rechtsextremen André K. gefragt worden, ob er die drei verstecken könne, und habe daraufhin den Verfassungsschutz informiert. Der Geheimdienst habe ihm jedoch eine Absage erteilt. Dolsperg vermutet: damit er als Quelle nicht möglicherweise enttarnt würde. K. bestreitet nach Angaben des Magazins, Dolsperg um Hilfe für die Untergetauchten gebeten zu haben. Die Originalakte zu "Tarif" wurde im Rahmen der viel kritisierten Schredderaktion von 2011 vernichtet.

    Verfassungsschutz will keine Informationen zum NSU erhalten haben

    Was nach dem NSU-Desaster geschah

    Nach dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) im November 2011 begann in Deutschland eine mühsame politische Aufarbeitung der Geschehnisse. Nach und nach kamen Detail s zu den Verbrechen ans Licht - und die haarsträubenden Pannen bei der Aufklärung.

    13. November 2011: Der Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe.

    16. Dezember 2011: Als Folge der Ermittlungspannen im Fall NSU wird das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus eröffnet. Dort sollen sich die Sicherheitsbehörden ständig über Gefahren aus der rechten Szene austauschen.

    27. Januar 2012: Im Bundestag nimmt ein Untersuchungsausschuss zum Fall NSU seine Arbeit auf.

    16. Februar 2012: Auch im Landtag von Erfurt startet ein Untersuchungsausschuss, weil das NSU-Trio aus Thüringen stammte.

    17. April 2012: Ein Untersuchungsausschuss im Dresdner Landtag macht sich an die Aufarbeitung - in Sachsen war das Trio jahrelang untergetaucht.

    2. Juli 2012: Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, bittet nach den Pannen bei der Aufklärung der NSU-Morde um seine Entlassung.

    3. Juli 2012: Auch Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Thomas Sippel muss sein Amt aufgeben.

    5. Juli 2012: Ein weiterer Untersuchungsausschuss geht im Landtag in München an die Arbeit - in Bayern hatten die NSU-Terroristen die meisten Morde begangen.

    11. Juli 2012: Sachsens Verfassungsschutz-Präsident Reinhard Boos tritt zurück.

    13. September 2012: Die Pannen rund um die NSU-Morde zwingen auch Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz-Chef Volker Limburg aus dem Amt.

    19. September 2012: Eine neue Neonazi-Datei geht in Betrieb. Die Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern sammeln darin Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Hintermänner.

    8. November 2012: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zschäpe.

    14. November 2012: Berlins Verfassungsschutz-Chefin Claudia Schmid tritt von ihrem Posten zurück.

    7. Dezember 2012: Die Innenminister von Bund und Ländern einigen sich auf Reformen beim Verfassungsschutz: Dazu gehören eine zentrale Datei für Informanten des Inlands-Geheimdienstes und einheitliche Kriterien zur Führung dieser V-Leute. Der Informationsaustausch der Ämter in Bund und Ländern soll besser werden.

    14. Dezember 2012: Der Schock über die NSU-Verbrechen hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu entfacht. Die Länder preschen vor und beschließen im Bundesrat, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten.

    20. März 2013: Das Bundeskabinett entscheidet sich dagegen, einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen.

    März 2013: Das Oberlandesgericht München steht wenige Wochen vor Prozessbeginn in der Kritik: Das Gericht hatte die Presseplätze nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Alle türkischen und griechischen Medien gingen leer aus.

    4. April 2013: Eklat um den NSU-Prozess: Die türkische Zeitung "Sabah" reicht eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

    13. April 2013: Die Verfassungsschützer ordnen an, mindestens drei weitere Plätze für ausländische Medien zu schaffen. Das OLG verschiebt den Prozess daraufhin auf den 6. Mai - die Plätze werden im Losverfahren neu vergeben.

    Auch der Verfassungsschutz wies Dolspergs Darstellung zurück. "Ausweislich der vorhandenen Akten sowie der Aussagen der damals beteiligten Mitarbeiter hat VM "Tarif" derartige Hinweise gegenüber dem BfV nicht gemacht, obwohl er ausdrücklich um Informationen über die drei untergetauchten Rechtsextremisten gebeten wurde", sagte ein Sprecher am Sonntag auf Anfrage. "Das BfV hatte den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses alle relevanten Akten, darunter auch die rekonstruierte Akte zum VM "Tarif", vorgelegt. Es haben sich auch darin keine Hinweise gefunden, die die nun erhobenen Behauptungen gegen das BfV stützen würden."

    Akte wurde 2011 vernichtet

    Da die Akte zu den entsprechenden Vorgängen vernichtet wurde, wird es wohl schwierig werden, aufzuklären, ob der NSU tatsächlich schon 1998 hätte geschnappt werden können. dpa/AZ

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