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NPD-Verbotsverfahren: Innenminister beraten über den Einsatz der V-Leute in der NPD

NPD-Verbotsverfahren

Innenminister beraten über den Einsatz der V-Leute in der NPD

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    Die Unions-Innenminister sind bereit, für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren die V-Leute aus der Führung der rechtsextremen Partei abzuziehen.
    Die Unions-Innenminister sind bereit, für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren die V-Leute aus der Führung der rechtsextremen Partei abzuziehen. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

    Die Innenminister beraten am Donnerstag über ein neues NPD-Verbotsverfahren. Im Mittelpunkt stehen die V-Leute. Lange wollten die Unions-Innenminister nicht, dass man auf V-Leute des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen NPD zu verzichtet. In der vergangenen Woche beschlossen sie aber, dass es zumindest keine "Vertrauensleute" mehr in der Führungsebene geben soll, um einem möglichen NPD-Verbotsverfahren den Weg zu ebnen. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Rahmen des Verbotsverfahrens verlangen könnte, die Klarnamen staatlicher Spitzel offenzulegen. Das aber wäre ein Tabubruch, von dem vor allem Unions-Innenminister nichts wissen wollen. 

    In der NPD gibt es rund 130 V-Leute

    V-Leute sind Spitzel aus der Szene - aus Sicht der NPD und der Rechtsextremisten also Verräter. Gegen Geld liefern sie dem Staat Informationen, an die dieser nach Überzeugung von Verfassungsschützern sonst nur schwer herankäme. Bei einer Enttarnung drohen den V-Leuten und ihren Familien schlimme Racheakte. Deshalb garantiert ihnen der Geheimdienst, dass ihre Identität auf jeden Fall geheim bleibt.

    Nach unbestätigten Informationen gibt es rund 130 V-Leute der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern in der NPD. Etwa ein Dutzend soll in Führungsgremien sitzen. Befürworter der V-Leute argumentieren, dass mit Hilfe von V-Leuten Straftaten verhindert werden können. Kritiker sind hingegen der Meinung, dass der Staat über zweifelhafte V-Leute die rechte Szene mitfinanziere.

    Erstes NPD-Verbotsverfahren 2003 scheiterte

    2003 waren V-Leute der Hauptgrund dafür, dass ein erstes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte - aus formalen Gründen. Die Karlsruher Richter sahen den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, da die NPD in der Führungsebene in erheblichem Maße von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Es könne nicht sein, dass Führungskräfte einer Partei, die verboten werden solle, zugleich für den Staat spitzeln. Es sei dann nicht mehr zu erkennen, welche Beweise gegen die NPD staatlich beeinflusst seien. Die NPD feixte - die Politik war blamiert. Peinlicherweise kam damals heraus, dass die Verfassungsschützer von den V-Leute der jeweils anderen Behörden nichts wussten.

    Koordination zwischen Bund und Ländern habe sich verbessert

    Das zumindest soll sich nach dem Fiasko in Karlsruhe geändert haben, wie ein Sicherheitsexperte aus Baden-Württemberg berichtet, der namentlich nicht genannt werden möchte. "Ein Ergebnis des gescheiterten NPD-Verbotsantrags war es, dass sich die Koordination beim Einsatz von V-Leuten zwischen Bund und Ländern verbessert hat. Das heißt, der Einsatz von V-Leuten war danach abgestimmt." Eine moderierende und koordinierende Funktion übernahm dabei das Bundesamt für Verfassungsschutz, ohne dass es ein Weisungsrecht gab.

    Die Innenminister haben bei ihrer Konferenz an diesem Donnerstag in Berlin die Möglichkeit, keine auf V-Leute mehr in Führungspositionen der NPD einzusetzen. Dann könnten sie mit der Sammlung von Beweisen gegen die rechtsextreme Partei zu beginnen. Das jedenfalls wünscht sich Sachsens-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), der dazu den 1. April anpeilt. Werden die V-Leute "abgeschaltet", kann das später gesammelte Material auch nicht von ihnen beeinflusst sein, so offenbar die Überlegung.

    Unionsminister: Auch im Verbotsverfahren nicht komplett auf V-Leute verzichten

    Zudem berichtet der "Spiegel", dass man möglicherweise auch auf V-Leute unterhalb der Führungsebene verzichten muss, wie beispielsweise Funktionäre. Dabei verweist die Zeitschrift auf einen bislang nicht-öffentlichen Kriterienkatalog der Innenminister von Bund und Ländern für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.

    Nach Ansicht von Unionsministern wird man aber auch im Verbotsverfahren nicht ganz auf V-Leute verzichten können. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte vor einigen Wochen: "Wir müssen bis zur letzten mündlichen Verhandlung im Verbotsverfahren in der Lage sein, unsere Beweise zu aktualisieren." Er gab zu Bedenken: "Wenn die NPD plötzlich Kreide frisst, müssen wir die Täuschung entlarven können, das wäre ganz ohne V-Leute außerordentlich schwierig." dpa/AZ

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