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NPD-Verbot wird wahrscheinlicher: Die Union will V-Leute aus der NPD-Führung abziehen

NPD-Verbot wird wahrscheinlicher

Die Union will V-Leute aus der NPD-Führung abziehen

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    Die Unions-Innenminister wollen die V-Leute in NPD-Führungskreisen abschalten. Damit rückt ein Verbotsverfahren näher.
    Die Unions-Innenminister wollen die V-Leute in NPD-Führungskreisen abschalten. Damit rückt ein Verbotsverfahren näher. Foto: dpa

    Der letzte NPD-Verbotsantrag ist gescheitert, weil zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD waren. Nun wollen die Unions-Landesinnenminister und  Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich die V-Leute abziehen. Die SPD  begrüßte den Schritt und forderte die rasche Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens.

    NPD-Verbot: Abzug der V-Leute ist ein erster Schritt

    Die Abschaltung der V-Leute sei aber nur ein "erster Schritt",  dem weitere Schritte vor der Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens folgen müssten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Die Unionsminister wollen ihren Beschluss beim Treffen der Innenministerkonferenz am 22. März vorlegen, auf der über das weitere Vorgehen gegen die NPD beraten werden soll.

    Da die sozialdemokratischen Innenminister schon lange auf ein zweites Verbotsverfahren drängen und zum Teil bereits ihre V-Leute in Vorständen der NPD abgeschaltet haben, rechnen die Unionsminister mit der Annahme der Beschlussvorlage. Ob es tatsächlich zu einem neuen Verbotsverfahren komme, sei damit aber noch nicht geklärt, hieß es im Bundesinnenministerium. Ein solches Verfahren könne frühestens 2013 angestoßen werden, wenn alle rechtlichen Zweifel beseitigt seien.

    NPD-Verbotsverfahren noch vor der Bundestagswahl 2013?

    SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann kündigte an, nun  auf ein neues NPD-Verbotsverfahren noch vor der Bundestagswahl 2013  zu drängen. "Ich bin erleichtert, dass auch die CDU-Innenminister sich endlich zum Abschalten der V-Leute durchgerungen haben",  erklärte Oppermann. "Jetzt müssen so schnell wie möglich Beweise gesammelt und die Vorbereitung für ein Verbotsverfahren abgeschlossen werden."

    Zehn führende NPD-Mitglieder sollen V-Leute sein

    Das Neonazi-Trio und seine mutmaßlichen Helfer

    UWE MUNDLOS: Der Professorensohn gilt als intellektueller Kopf der Terrorzelle. Am 4. November tötete sich der 38-Jährige selbst in einem Wohnmobil.

    UWE BÖHNHARDT: Der 34-Jährige soll ein Waffennarr gewesen sein, der schnell und gerne zuschlug. Auch er wurde am 4. November tot in dem ausgebrannten Wohnmobil gefunden, wohl von Mundlos erschossen.

    BEATE ZSCHÄPE: Die 37-Jährige ist als Mittäterin wegen Mordes angeklagt. Sie stammt aus zerrütteten Verhältnissen. Aufgefallen ist die erstmal als 17-Jährige bei mehreren Ladendiebstählen. In einem Jugendclub im Jenaer Plattenbaugebiet Winzerla lernte sie Uwe Mundlos kennen. Mit Uwe Böhnhardt hatte sie später eine Beziehung. Nachdem sie am 4. November 2011 die konspirative Wohnung der Gruppe in die Luft gesprengt hatte, fuhr Zschäpe tagelang mit der Bahn tagelang kreuz und quer durch Deutschland, bevor sie sich der Polizei stellte.

    RALF WOHLLEBEN: Der ehemalige NPD-Funktionär sitzt seit dem 29. November 2011 in Untersuchungshaft. Er soll dem Terrortrio 1998 beim Untertauchen finanziell geholfen, ihnen Geld und auch die spätere Tatwaffe zukommen lassen haben. Der 37-jährige Fachinformatiker ist inzwischen zwar nicht mehr NPD-Mitglied. Dass er noch als NPD-Funktionär die NSU unterstützt hat, gilt aber als wichtiges Argument für ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren.

    HOLGER G.: Der am 14. Mai 1974 in Jena geborene G. war der erste mutmaßliche NSU-Helfer, den die Polizei festnahm. G. soll seit Ende der 90er Jahre Kontakt mit dem aus Thüringen stammenden Trio gehabt haben. Den Dreien soll er seinen Führerschein, eine Krankenversichertenkarte und noch im Jahr 2011 einen Reisepass überlassen haben. So soll er ihnen ermöglicht haben, weiterhin verborgen zu agieren und rechtsextreme Gewalttaten zu verüben.

    CARSTEN S.: Der 32-Jährige soll zusammen mit Ralf Wohlleben die Tatwaffe zu den Morden beschafft haben. Nachdem S. umfassend ausgepackt hatte, ließ ihn die Bundesanwaltschaft im Mai nach viermonatiger Untersuchungshaft wieder frei. S. sagte sich nach Auffassung der Ermittler glaubhaft vom Rechtsextremismus los. Außerdem war er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt, ihm könnte nach dem milderen Jugendstrafrecht der Prozess gemacht werden.

    ANDRE E.: Dem aus Sachsen stammenden 33-Jährigen wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Sprengstoffanschlag des NSU in der Kölner Altstadt vor. E. soll eine enge Bindung zu dem Trio unterhalten haben. Im Jahr 2006 gab er Zschäpe als seine Ehefrau aus. Er soll den Wohnort der Drei verschleiert haben und ihnen seit dem Jahr 2009 Bahncards beschafft haben. Diese waren auf ihn und seine Frau ausgestellt, jedoch mit den Fotos von Zschäpe und Uwe Böhnhardt versehen.

    Nach Informationen des Tagesspiegels werden derzeit etwa zehn führende NPD-Mitglieder als V-Leute geführt. Ein erstes Verfahren gegen die NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl der V-Leute des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen  Partei gescheitert. Vor einem neuerlichen Verbotsverfahren wollen  die Innenminister sicherstellen, dass ein solches nicht erneut am Einsatz von V-Leuten in der NPD-Führung scheitert.

    Der Einigung der CDU-Innenminister war ein Einlenken der  CDU-geführten Landesregierung in Niedersachsen vorangegangen, die  bislang einem Abschalten der V-Leute kritisch gegenüber gestanden  hatte. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) forderte  nun eine bundesweite Sofortmaßnahme: "Wir sollten die V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Führungsetagen der NPD abziehen - und zwar unverzüglich." Dies sei eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein Verbot der extremistischen Partei.

    NPD-Verbot: Ein erneutes Scheitern verhindern

    Schünemann erwartet nach eigenen Angaben, dass die Innenminister über einen neuen Verbotsantrag in einem halben Jahr entscheiden: "Im Herbst 2012 wird das Ganze ernst." Die Behörden müssten bis  dahin ein halbes Jahr lang neues Material sammeln, das nicht wegen  Mitwirkung von V-Leuten an führender Stelle juristisch fragwürdig  sei. Dann werde geprüft, ob das für ein neues Verbotsverfahren  ausreiche. "Denn ein erneutes Scheitern vor dem Verfassungsgericht  in Karlsruhe wäre für unseren Staat der Super-GAU", sagte Schünemann. AZ/afp

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