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NPD-Verbot: Bundesinnenminister Friedrich will nicht ganz auf V-Leute verzichten

NPD-Verbot

Bundesinnenminister Friedrich will nicht ganz auf V-Leute verzichten

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    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will V-Leute nicht komplett aus NPD abziehen.
    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will V-Leute nicht komplett aus NPD abziehen. Foto: dpa

    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich dagegen ausgesprochen, alle V-Leute in der NPD abzuschalten. "Wir können nicht ganz verzichten, denke ich, auch weil wir sonst zu wenige Informationen aus dem Umfeld der NPD haben", sagte der CSU-Politiker am Donnerstag vor einem Treffen der Innenminister im Deutschlandfunk. "Wir ziehen zumindest aus den Führungsetagen auf Landes- und Bundesebene die V-Leute ab."

    Friedrich: V-Leute als wichtiges Instrument

    Grundsätzlich seien die Vertrauensleute (V-Leute) des Verfassungsschutzes ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, aber auch des politischen Extremismus. Gefährden dürfe man die Quellen nicht, warnte Friedrich. "Deswegen müssen wir auch einen Weg finden, der es künftig erlaubt, dass wir solche Informationsquellen in den kriminellen und extremistischen Bereichen beibehalten können und wir da nichts zerstören, was uns langfristig mehr schadet."

    NPD-Verbot: Leutheusser-Schnarrenberger ist "extrem skeptisch"

    Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht einem neuen Anlauf zu einem NPD-Verbot nach eigenen Worten "extrem skeptisch" gegenüber. Der Abzug von V-Leuten sei das mindeste, was zu tun sein, aber mit dem Sammeln von belastendem Material könne ja erst danach begonnen werden, sagte die Ministerin am Donnerstagmorgen im WDR. "Das wirft die Frage auf, wie kommt man dann an das Material", gab die FDP-Politikerin zu bedenken.

    Minister wollen V-Leute abschalten

    Am heutigen Donnerstag beraten die Innenminister von Bund und Ländern in Berlin über ein neues NPD-Verbotsverfahren. Aller Voraussicht nach werden sie beschließen, die Vertrauensleute ("V-Leute") des Verfassungsschutzes zumindest in den Führungsgremien der NPD "abzuschalten". Würde die NPD gegen ein Verbot vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof klagen, so würden auch dort strenge Maßstäbe angelegt, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Dieses Risiko müsse in die jetzigen Überlegungen einbezogen werden. Die Ministerin warnte: "Das Allerschlimmste wäre, wenn ein zweiter Verbotsantrag scheitern würde. Das wäre ein Desaster für uns."

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