Er soll islamistische Internet-Propaganda betrieben haben. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) erließ am Freitagabend Haftbefehl unter anderem wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Offenbach und eines Frankfurter Geschäftslokals sei eine kleine Menge einer explosiven Substanz sichergestellt worden. Außerdem sei ein elektronisches Gerät beschlagnahmt worden, das nach einer ersten Einschätzung als Zünder für Sprengladungen dienen könne. Nach bisherigen Erkenntnissen bestehe aber keine Verbindung zu den jüngst im Internet verbreiteten Drohvideos, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Darin hatte das islamistische Terrornetzwerk El Kaida mit einem "bösen Erwachen" in Deutschland nach der Bundestagswahl gedroht, wenn nicht die deutschen Soldaten aus Afghanistan abgezogen werden.
Der Haftbefehl gegen den 24-Jährigen wurde erstmals auf den seit Anfang August geltenden Paragrafen 89a Strafgesetzbuch gestützt, der die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter Strafe stellt. Dem Mann wird vorgeworfen, via Internet eine andere Person in der Herstellung von Sprengstoffen unterwiesen zu haben.