Zunächst müsse ein Rechtsgutachten erstellt werden, sagte der Vizepräsident des für den Münchner Flughafen zuständigen Landshuter Landgerichts, Christoph Fellner, am Donnerstag. "Allerfrühestens Mitte oder Ende September" könne mit einer Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren gerechnet werden.
Hintergrund der Pfändung des Flugzeugs war eine Forderung des inzwischen insolventen Baukonzerns Walter Bau gegen den thailändischen Staat. Es ging um 30 Millionen Euro im Zusammenhang mit einer bei Bangkok gebauten Maut-Autobahn. Werner Schneider, der Insolvenzverwalter des Konzerns, hatte das Flugzeug vor zwei Wochen pfänden lassen.
Das Landgericht Landshut hatte die gepfändete Boeing 737 des thailändischen Kronprinzen Maha Vajiralongkorn vergangene Woche gegen eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro freigeben. Ausschlaggebend für die Entscheidung war eine eidesstattliche Versicherung des Direktors der Behörde für zivile Luftfahrt in Thailand, dass die Maschine dem Kronprinzen und nicht dem Staat gehört. dpa/lby/AZ