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Mobilität: Scheuer will härtere Strafen für Verkehrssünder teils zurückdrehen

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Scheuer will härtere Strafen für Verkehrssünder teils zurückdrehen

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    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will härtere Strafen für Verkehrssünder wohl zum Teil wieder zurücknehmen.
    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will härtere Strafen für Verkehrssünder wohl zum Teil wieder zurücknehmen. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Die neuen Straßenverkehrsordnung ist noch keine drei Wochen in Kraft - nun will Verkehrsminister Andreas Scheuer härtere Strafen für Verkehrssünder zum Teil wieder zurücknehmen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur arbeitet das Ministerium des CSU-Politikers an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Dabei geht es vor allem um die Regel, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Diese Regelung sei "unverhältnismäßig", hieß es im Ministerium.

    Dies sorge für große Aufregung bei den Autofahrern, heißt es im Ministerium. Verwiesen wurde etwa auf eine Petition mit dem Titel "Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen", die mehr als 135.000 Unterstützer hat. Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das "Gerechtigkeitsempfinden" wieder hergestellt werden. Was im Detail geplant ist, ist offen. Das Ministerium sei aber bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten, hieß es.

    Änderungen der Straßenverkehrsordnung gelten seit Ende April

    Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung waren Ende April in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte im Februar Scheuers Vorlage in vielen Punkten verschärft, unter anderem die Regel zum Fahrverbot für Raser. Scheuer hatte die geänderte Verordnung dennoch in Kraft gesetzt - die Alternative wäre gewesen, sie erst mal ganz zurückzuziehen. 

    Schwerpunkt der neuen Straßenregeln ist eigentlich der bessere Schutz von Radfahrern, vor allem in den Städten. Unter anderem dürfen Autos nun nicht mehr auf Fahrrad-Schutzstreifen anhalten - bisher war nur das Parken dort verboten, Halten aber erlaubt. Fürs Überholen von Radfahrern ist seit dem 28. April ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss.

    Dazu kommen zahlreiche Verschärfungen im Bußgeldkatalog - etwa das drohende Fahrverbot ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo, neben 80 Euro Strafe und einem Punkt im Fahreignungsregister, also in "Flensburg". Bisher drohte der Führerscheinentzug bei einmaligem Verstoß erst ab 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

    ADAC, AfD und FDP kritisieren neue Regelungen

    Teurer wurde das zu schnelle Fahren mit der Änderung auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro.

    Neben dem Autoclub ADAC hatten vor allem FDP und AfD einige der neuen Regeln als unausgewogen oder überzogen kritisiert. Eine andere Verschärfung kam dagegen bei fast allen gut an: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bestraft werden. Bislang drohte so eine Strafe nur, wenn Autofahrer keinen Platz für eine Rettungsgasse bildeten. (dpa)

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