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Menschenrechte: Frankreich wegen Zuständen im "Dschungel von Calais" verurteilt

Menschenrechte

Frankreich wegen Zuständen im "Dschungel von Calais" verurteilt

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    In einem Camp namens "Der Dschungel" harrten Flüchtlinge in Calais aus. Nach Schätzungen warteten dort zwischenzeitlich 8000  Migranten auf eine Gelegenheit, nach Großbritannien zu kommen.
    In einem Camp namens "Der Dschungel" harrten Flüchtlinge in Calais aus. Nach Schätzungen warteten dort zwischenzeitlich 8000 Migranten auf eine Gelegenheit, nach Großbritannien zu kommen. Foto: Yoan Valat, dpa

    Frankreich ist wegen der unmenschlichen Behandlung eines minderjährigen Flüchtlings im einstigen Elendslager "Dschungel von Calais" verurteilt worden. Die französischen Behörden seien ihrer Pflicht nicht nachgekommen, den afghanischen Jungen zu schützen, und hätten damit seine Menschenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg (Beschwerdenummer 12267/16). 

    Das Kind war nach Angaben des Gerichts im Alter von elf Jahren nach Frankreich gekommen. Es strandete in dem Zelt- und Hüttenlager im Norden Frankreichs - in der Hoffnung auf eine Einreise nach Großbritannien. Obwohl er mit Hilfe einer Nicht-Regierungs-Organisation seine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung gerichtlich durchsetzte, nahmen die Behörden den Jungen nicht in Obhut.

    Gericht: Minderjähriger Flüchtling musste in "inakzeptabler Unsicherheit" ausharren

    Deshalb habe er auf sich gestellt mehrere Monate in dem Lager ausharren müssen - in einer für ihn "total ungeeigneten" Umgebung und in einer "inakzeptablen Unsicherheit", teilte das Gericht mit. Verschlimmert habe sich seine Lage noch, als seine Hütte im Zuge der Teilräumung des Lagers 2016 zerstört worden sei. Frankreich muss dem Jugendlichen, der mittlerweile in Großbritannien lebt, nun 15.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann jedoch noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden. 

    Im "Dschungel von Calais" hausten vor der Räumung im Jahr 2016 zwischenzeitlich bis zu 8000 Migranten unter unwürdigen Bedingungen. Frankreich hatte in Straßburg geltend gemacht, dass der Junge sich nicht bei den Behörden gemeldet habe und nicht auffindbar gewesen sei. Dieses Argument ließen die Richter angesichts des Alters des Kindes jedoch nicht gelten. Frankreich habe die Pflicht gehabt, die Kinder in dem Lager zu schützen, selbst wenn diese Hilfsangebote von sich aus nicht in Anspruch genommen hätten. (dpa)

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