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Meinungsaustausch von Leutheusser und Zollitsch

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Meinungsaustausch von Leutheusser und Zollitsch

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    Meinungsaustausch von Leutheusser und Zollitsch
    Meinungsaustausch von Leutheusser und Zollitsch Foto: DPA

    Zwischen der Ministerin und dem obersten deutschen Bischof war es wegen des Umgangs der katholischen Kirche mit den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen der Vergangenheit zu einem Streit gekommen.

    Sowohl das Ministerium als auch die Bischofskonferenz äußerten sich am Mittwoch nicht näher zu den Themen, die bei den Gesprächen an im Bundesjustizministerium behandelt werden sollen.

    Nach früheren Angaben soll aber die Strafverfolgung von kirchlichen Sexualtätern angesprochen werden. Thema dürfte auch der Runde Tisch der Bundesregierung sein, der die Missbrauchsfälle in katholischen und anderen Einrichtungen wie der renommierten Odenwaldschule in Hessen aufarbeiten soll. Das Gremium nimmt am 23. April seine Arbeit auf.

    An den Gesprächen nehmen auch weitere Vertreter der katholischen Kirche und des Ministeriums teil. Darunter sind der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Missbrauchsfragen, Stephan Ackermann, und Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP). Das teilte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch auf Anfrage in Berlin mit.

    Ende Februar hatte die Ministerin der katholischen Kirche bei der Aufklärung sexuellen Missbrauchs in den eigenen Reihen mangelnde Kooperation mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen. Zollitsch warf Leutheusser-Schnarrenberger damals maßlose Polemik vor und beschwerte sich bei Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel.

    Nachdem sich Leutheusser-Schnarrenberger in einem Schreiben an die Bischöfe gewandt und ihnen darin den Willen zur lückenlosen Aufklärung bescheinigt hatte, erklärte Zollitsch den Streit für beendet. Die beiden vereinbarten damals ein persönliches Gespräch, dass nun für diesen Donnerstag anberaumt ist.

    Leutheusser-Schnarrenberger setzte sich mehrfach dafür ein, dass die Institutionen der katholische Kirche bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz verpflichten die Kirche bisher nur bei einem erhärteten Verdacht und bei nicht verjährten Fällen, die

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