Das NPD-Verbotsverfahren 2003 war gescheitert, weil V-Leute in der NPD aktiv waren. Das Problem: Beweismittel für die Verfassungswidrigkeit der Partei wären vor Gericht daher nicht verwendbar gewesen. Nun wurde laut einem Pressebericht bekannt, dass derzeit in der NPD offenbar an die hundert V-Leute des Verfassungschutzes aktiv sind.
NPD: Zahl der V-Leute "im oberen zweistelligen Bereich"
Wie der Kölner Stadtanzeiger in seiner Donnerstagsausgabe berichtet, liege die Zahl der V-Leute heute "im oberen zweistelligen Bereich" und damit noch höher als 2003, als bis zu 15 Prozent der Mitglieder in Landes- und Bundesvorständen der Nationaldemokraten für den Staat spitzelten. Die Zeitung beruft sich bei dieser Information auf Berliner Sicherheitskreise. Diese "nennenswerte Zahl", wie es weiter hieß, sei in führenden Koalitionskreisen bestätigt worden.
Das sind die deutschen Geheimdienste
In Deutschland gibt es drei Geheimdienste: Den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr.
Zusätzlich verfügen die Bundesländer über eigene Landesämter für den Verfassungsschutz.
Offiziell spricht man übrigens nicht von Geheimdiensten, sondern von Nachrichtendiensten. Auch das Wort "Spionage" hört man offiziell nur ungern. Stattdessen spricht man eher von "Aufklärung" oder "Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Methoden".
Die Arbeit aller drei deutschen Geheimdienste wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) überprüft. Das PKG ist ein Gremium des deutschen Bundestags.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Sitz in Pullach bei München und Berlin ist für die Auslandsaufklärung zuständig. Seine 6000 Mitarbeiter beschaffen also Informationen aus dem Ausland oder über das Ausland. Daneben ist der BND auch immer häufiger bei der Beschaffung von Informationen über die organisierte Kriminalität im Einsatz.
BND-Mitarbeiter arbeiten offen oder verdeckt. Sie observieren, werten Medien aus, spionieren, führen Auslandsagenten, und überwachen Telefone oder Internetverbindungen.
Grundlage für die Arbeit des BND ist das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst von 1990 (BNDG).
Der deutsche Inlandsgeheimdienst ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die rund 2500 Mitarbeiter haben die Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche und extremistische Aktivitäten zu sammeln. Daneben ist das BfV für die Spionageabwehr zuständig.
Die Verfassungsschützer arbeiten offen und verdeckt. Sie werten Medien aus, überwachen Telefone und Internetverbindungen, arbeiten mit sogenannten V-Leuten, die aus der extremistischen oder verfassungsfeindlichen Szene heraus berichten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesinnenministerium. Grundlage seiner Arbeit ist das Bundesverfassungsschutzgesetz.
Das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD) ist der Geheimdienst der Bundeswehr. Es beschäftigt rund 1250 Mitarbeiter.
Hauptaufgaben des MAD sind die Spionageabwehr und die Sabotageabwehr. Außerdem soll der Militärische Abschirmdienst Extremismus und Terrorismus abwehren.
Der MAD ist auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr beteiligt. Dort sammeln seine Mitarbeiter Informationen die nützlich sein könnten, um die Sicherheit der Bundeswehr im Ausland zu gewährleisten.
Die Debatte um einen NPD-Verbotsantrag war nach der Aufdeckung der rechtsextremen Zwickauer Zelle erneut aufgeflammt. Das Täter-Trio soll womöglich mit Helfern für die sogenannte Döner-Mordserie an neun Kleinunternehmern ausländischer Herkunft sowie den Mord an einer Polizistin in Heilbronn im Jahr 2007 verantwortlich sein. Außerdem ist bei der Durchsuchung der ausgebrannten Wohnung in Zwickau ein Stick gefunden worden. Darauf fanden die Ermittler eine Liste, auf der auch Politikernamen aufgeführt sind. Noch steht nicht fest, ob die Neonazis auch Attentate auf diese Politiker geplant hatten. afp/AZ