„Schwierig“ ist das Wort, das man in den vergangenen Tagen am häufigsten hörte, wenn es um die geplante Reform des Wissenschafts-Urheberrechts ging. Um einen von SPD-Justizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf entbrannte ein heftiger Streit, der bis zuletzt andauerte – und der nun mit einem Kompromiss beigelegt werden soll.
Maas will das Urheberrecht vereinfachen und lockern, um es den „Erfordernissen der Wissensgesellschaft“ anzupassen. Digital verfügbare Materialien in Forschung und Lehre, Schulen und Bibliotheken sollen unkomplizierter nutzbar sein. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und Bibliothekare waren für den ursprünglich geplanten Gesetzentwurf; der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Presseverlage, aber auch CDU und CSU strikt dagegen. Dem Gesetzentwurf zufolge sollten Studierenden etwa pro Sitzung an einem Bibliothekscomputer bis zu zehn Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes – zum Beispiel eines Lehrbuches – in digitaler Form zugänglich sein. Inklusive der Möglichkeit, es zu vervielfältigen und zu verbreiten. Zeitungsartikel hätten komplett verwendet werden können, ohne die Verlage zu fragen.
Was zunächst vergleichsweise harmlos klang, hätte drastische, möglicherweise existenzbedrohende Folgen auch für Presseverlage und den Qualitätsjournalismus. Und das in Zeiten von „Fake News“, in denen die Presse einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Demokratie leistet. Um beim Beispiel der Bibliotheken zu bleiben. In ihnen kann man auch auf Tageszeitungen zugreifen. Und künftig bequem an deren Inhalte kommen und diese öffentlich machen? Inhalte, die aufwendig und kostenintensiv recherchiert werden mussten? Die Verleger sprachen von „Enteignung“ und einer Bedrohung ihres Geschäftsmodells.
Nach langem Ringen verständigte sich die Große Koalition am Dienstag – und damit kurz vor den Parlamentsferien – auf ein neues Urheberrecht. Ein Kompromiss. Der Gesetzentwurf passierte am Mittwoch den Rechtsausschuss des Bundestages und soll, wie es heißt, am Freitag vom Parlament beschlossen werden.
Er wurde unter anderem dahingehend geändert, dass Studierende oder Forscher Zeitungsartikel nur nutzen dürfen, wenn vorher entsprechende Lizenzverträge mit den Verlagen ausgehandelt worden sind. Die Regelung für Lehrbücher bleibt. Das Gesetz soll – auf Druck der Union hin – auf fünf Jahre befristet und nach vier Jahren überprüft werden.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erklärte gestern auf Anfrage, dass er davon ausgehe, „dass eine presseschützende Regelung verabschiedet wird“. Denn: „Eine Ausweitung der gesetzlich erlaubten Nutzung auf Kosten bestehender und künftiger marktwirtschaftlicher Lizenzen in der ursprünglich geplanten Form würde die Finanzierung der Zeitungen und so auch die journalistische Arbeit in Teilen infrage stellen.“