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Medien: BGH folgt Urteil zur Sicherungsverwahrung

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Medien: BGH folgt Urteil zur Sicherungsverwahrung

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    Medien: BGH folgt Urteil zur Sicherungsverwahrung
    Medien: BGH folgt Urteil zur Sicherungsverwahrung Foto: DPA

    Damit folge der BGH im Ergebnis dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, schreibt das Blatt. Er hatte die deutsche Regelung der Sicherungsverwahrung für unrechtmäßig erklärt.

    Der 67 Jahre alte Sexualstraftäter sei bei menschenrechtskonformer "Ermessensausübung" trotz seines gerichtlich festgestellten "Hanges zur Begehung erheblicher Sexualstraftaten" freizulassen, begründete der BGH laut "Spiegel". Es fehlten "konkrete Hinweise" auf künftige Straftaten. Damit würden das Freiheitsrecht und der Vertrauensschutz des Betroffenen überwiegen. Der 5. Strafsenat des BGH prüft höchstinstanzlich alle derartigen Fälle.

    Der 67-Jährige sei schon vor etwa vier Wochen entlassen worden, sagte ein Potsdamer Justizsprecher der Nachrichtenagentur dpa. Für ihn sei bei der Verurteilung keine Sicherungsverwahrung angeordnet gewesen. Es gehe um nachträgliche Verwahrung. Der Mann stehe unter Beobachtung, werde betreut und therapiert. Zur Gefährlichkeit konnte der Sprecher nichts sagen. Er wollte zum Schutz des Mannes auch dessen Wohnort nicht nennen. Der erste mit Sicherungsverwahrung verurteilte Häftling solle in Brandenburg im Jahre 2014 auf freien Fuß gesetzt werden, sagte der Sprecher.

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