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Maut: Bundesrat gibt Weg für Pkw-Maut frei

Maut

Bundesrat gibt Weg für Pkw-Maut frei

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    Ein Schild weist auf die Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen hin.
    Ein Schild weist auf die Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen hin. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Illustration (dpa)

    Nach jahrelangem Streit ist der Weg für die Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket passieren, mit dem die EU-Kommission grünes Licht für die "Infrastrukturabgabe" geben will. Eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Damit kann Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die nächsten Schritte für die bisher gestoppte Maut-Einführung angehen.

    Eigentlich war das zentrale Vorhaben der CSU in der schwarz-roten Koalition schon 2015 beschlossen worden. Da Brüssel kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnete, wurden die Gesetze aber bisher nicht umgesetzt. Zentraler Streitpunkt war der Vorwurf einer Benachteiligung von Fahrern aus dem Ausland, da nur Inländer für Mautzahlungen vollständig über eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden sollen. Dobrindt einigte sich aber im Dezember 2016 mit der EU-Kommission auf Änderungen am Modell.

    Bringt die Maut jährlich 500 Millionen Euro?

    Diese Nachbesserungen sind nun beschlossene Sache. Konkret sollen die Preise der Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker differenziert werden. Inländer mit abgasarmen Euro-6-Autos sollen als Ausgleich für Mautzahlungen um 100 Millionen Euro zusätzlich bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Am angestrebten Ertrag von jährlich 500 Millionen Euro und der Vereinbarkeit mit EU-Recht gibt es weiterhin Zweifel. Starten soll die eigentliche Maut-Erhebung erst 2019.

    Der Länderkammer lagen Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse vor, den gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag anzurufen. Dies hätte das Verfahren verzögern können. Die Bundesländer hatten noch mautfreie Autobahn-Abschnitte in Grenzregionen gefordert, die Bundesregierung lehnt dies ab. Dobrindt hat angekündigt, nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens eine europaweite Ausschreibung zu starten, mit der ein Betreiber für das Mautsystem gesucht wird. dpa

    Was mit der Pkw-Maut auf Autofahrer zukommt

    Was sieht die Pkw-Maut konkret für Autofahrer vor? Einige wichtige Punkte:

    STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

    MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Im Schnitt kostet sie 67 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

    MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife je nach Motoreigenschaften: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14, 20 oder 25 Euro und eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro.

    AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett wieder entlastet werden. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.

    BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

    KONTROLLEN: Statt an Klebe-Vignetten sollen alle Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

    STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

    RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.

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