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Corona-Krise: Massive Einschränkungen: Diese Corona-Regeln gelten im November

Corona-Krise

Massive Einschränkungen: Diese Corona-Regeln gelten im November

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    Theater und Kinos müssen im November wieder schließen. Gleiches gilt für die Gastronomie, Hotels und viele weitere Branchen.
    Theater und Kinos müssen im November wieder schließen. Gleiches gilt für die Gastronomie, Hotels und viele weitere Branchen. Foto: Robert Michael, dpa
    • Lesen Sie auch: Neue Corona-Regeln im Dezember 2020 in Deutschland. 

    Die Menschen in Deutschland müssen sich angesichts steigender Corona-Infektionszahlen auf massive Einschränkungen einstellen. Bund und Länder beschlossen am Mittwochabend in Berlin neue Regeln. Sie treten am 2. November in Kraft und gelten zunächst bis Ende November.

    Hier eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

    Corona-Regeln in Deutschland ab dem 2. November:

    • Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, maximal in jedem Fall mit zehn Personen gestattet. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen werden nicht mehr geduldet. Verstöße werden geahndet.
    • Reisen: Auf nicht notwendige private Reisen und auf Verwandtenbesuche soll verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
    • Kultur und Freizeit: Theater, Opern- und Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Auch Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen sind ab Montag dicht. Das gilt ebenso für Bordelle. Im Veranstaltungsbereich bleiben weiterhin viele Lichter aus. Unterhaltungsveranstaltungen sind verboten.
    • Sport: Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird wieder untersagt. Ausnahme ist der Individualsport – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand – in öffentlichen und privaten Sportanlagen. Die bittere Schließ-Liste umfasst weiterhin Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. In Bayern gilt seit dem 13. November: So gut wie alle Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben - einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt.
    • Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Klubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nur der Außer-Haus-Verkauf ist gestattet. Kantinen immerhin dürfen weiter betrieben werden.
    • Körpernahe Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben hingegen weiter möglich. Friseursalons dürfen weiter öffnen.
    • Handel: Zu Hamsterkäufen besteht kein Anlass. Denn der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen (zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen) insgesamt geöffnet. Allerdings ist nicht mehr als ein Kunde auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt.
    • Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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