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Masken-Affäre: Union will Abgeordnetenbestechung schärfer ahnden

Masken-Affäre

Union will Abgeordnetenbestechung schärfer ahnden

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    Thorsten Frei spricht sich dafür aus, den Strafrahmen für Abgeordnetenbestechung zu erhöhen.
    Thorsten Frei spricht sich dafür aus, den Strafrahmen für Abgeordnetenbestechung zu erhöhen. Foto: Christoph Soeder, dpa

    In der Union wächst als Konsequenz aus der Maskenaffäre die Bereitschaft die Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung deutlich zu verschärfen. Er könne sich sehr gut vorstellen, den Straftatbestand § 108e StGB künftig zum Verbrechen mit einem Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe hoch zu stufen, sagte der Stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei unserer Redaktion. Der CDU-Innen- und Rechtspolitikexperte unterstützt damit einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion.

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    „Wir wollen reinen Tisch machen und dafür sorgen, dass Fälle von Intransparenz und möglicher Bestechlichkeit besser ausgeschlossen werden als heute“, sagte Frei. „Wir werden dafür selbstverständlich auch über das Strafrecht sprechen, das derzeit einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren vorsieht“, kündigte der CDU-Politiker an. „Bei möglichen Anpassungen werden wir auch das Gesamtgefüge des Strafrechts in den Blick nehmen.“

    Während bei einem Vergehen mindestens eine geringere Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen, gilt für Verbrechen im Strafgesetzbuch mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber. „Ich könnte es mir dabei sehr gut vorstellen, den Paragraf 108e StGB zum Verbrechen hochzustufen“, sagte Frei mit Blick auf den Paragrafen für „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“.

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