Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Leistungsschutzrecht: Suchmaschine kontra Bundestag

Leistungsschutzrecht

Suchmaschine kontra Bundestag

    • |

    Berlin Viel hatten die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag zu beraten, auf der umfangreichen Tagesordnung standen unter anderem Debatten zu Offshore-Windparks, Leistungen für Asylbewerber, Gutscheine für Haushaltshilfen und die Besteuerung von Streubesitzdividenden. Am späten Abend beschäftigten sich die Parlamentarier in erster Lesung auch noch mit dem umstrittenen Leistungsschutzrecht, nach kurzer Aussprache überwiesen sie den entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

    Der späte Zeitpunkt der Debatte steht dabei in krassem Kontrast zu der öffentlichen Aufmerksamkeit, die diesem Gesetz entgegengebracht wird. Unter dem Slogan „Verteidige Dein Netz“ macht die Suchmaschine „Google“ seit Tagen gegen den Entwurf der Regierung mobil und fordert die Nutzer auf, sich in Mails oder Anrufen bei den Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz starkzumachen. Denn nach dem Willen der Regierung sollen die Zeitungsverlage das „ausschließliche Recht“ erhalten, ihre Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zugänglich zu machen. Dies wiederum hat die Konsequenz, dass die Verlage an den Umsätzen beteiligt werden sollen, die die

    Das wiederum bedeutet für Suchmaschinen wie „Google“, die auf ihrer Seite „Google News“ kleine Textauszüge, sogenannte „Snippets“ platzieren, dass sie entweder den Zeitungsverlagen eine Lizenzgebühr bezahlen oder auf die Schlagzeilen verzichten müssen. Das Gesetz soll im Frühjahr vom Bundestag endgültig verabschiedet werden.

    Verleger kritisieren Googles marktbeherrschende Stellung

    „Google“ geht das neue Leistungsschutzrecht zu weit. Es bedeute „weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen“, sagt Stefan Tweraser, der Deutschland-Chef des amerikanischen Konzerns. Das Suchen und Finden, die Grundfunktionen des Internets, würden durch das Gesetz, das einen „weltweit einmaligen Eingriff“ darstelle, gestört.

    Dagegen verteidigen Verleger und Journalistenverbände die geplanten Neuregelungen. In einem Brief an die Abgeordneten des Bundestags kritisierten Helmut Heinen, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, und Hubert Burda, der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, dass „Google“ seine „marktbeherrschende Stellung einseitig im Eigeninteresse“ nutze. Das neue Leistungsschutzrecht hemme weder das Suchen noch das Finden im Internet, zudem seien das Verlinken der Inhalte, die private Nutzung, das Lesen und die Zitierfreiheit davon nicht betroffen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden