Am Mittwoch wollen Union und SPD das Arbeitsschutzkontrollgesetz im Bundestag beschließen. Es zielt vor allem auf die Fleischindustrie ab. Leiharbeit und Werkverträge werden stark beschränkt – bleiben jedoch grundsätzlich erlaubt. Der Opposition reicht das nicht. Kritik am Gesetzeswerk kommt von der Linkspartei. „Leider hat die Fleischlobby über CDU und CSU zahlreiche Schlupflöcher durchsetzen können“, sagte Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, unserer Redaktion. „Das Arbeitsschutzgesetz ist unklar, kompliziert in der Umsetzung und deshalb schwer zu kontrollieren“, kritisierte Ferschl.
Gesetz zur Werksverträgen: Grünen fordern lückenlose Kontrolle
Aus Sicht der Grünen geht das Gesetz zumindest in die richtige Richtung. Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion, sagte unserer Redaktion: „Das Gesetz ist die Antwort auf den Missbrauch von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischindustrie, mit dem sich die großen Schlachthöfe schon viele Jahre aus der Verantwortung stehlen - beim Arbeitsschutz und auch beim Lohn.“ Wichtig sei aber, „dass jetzt auch lückenlos kontrolliert wird, ob die Leute wirklich direkt angestellt sind, ob die Beschäftigten richtig entlohnt werden und natürlich, ob der Arbeitsschutz jetzt wirklich eingehalten wird.“
SPD-Chef Norbert Walter-Borjans hält das Arbeitsschutzkontrollgesetz für einen Meilenstein
SPD-Chef Norbert Walter-Borjans ist hingegen überzeugt, dass der Gesetzentwurf, der unter Federführung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) entstanden ist, Missstände beheben wird. „Wohlstand und Anstand dürfen kein Gegensatz sein. Das ist aber der Fall, wenn wir das Angebot an preisgünstigem Fleisch mit ausbeuterischer Leiharbeit und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen sichern - noch dazu in Betrieben ohne Tarifbindung“, sagte Walter-Borjans unserer Redaktion.
Die SPD habe mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz einen Meilenstein gesetzt. „In Zukunft sind Werkverträge und ab April ist auch Leiharbeit in Betrieben ab 50 Beschäftigten verboten. Ausnahmen bei Produktionsspitzen sind dann nur begrenzt zulässig, wenn das von den Tarifparteien gebilligt und die Arbeit tariftreu entlohnt wird“, sagte der SPD-Chef und fügte hinzu: „Damit stellen wir gleichzeitig sicher, dass nur tarifgebundene Unternehmen eng limitierte Ausnahmen in Anspruch nehmen dürfen.“
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