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Lebensmittel: Was drin ist, muss draufstehen

Lebensmittel

Was drin ist, muss draufstehen

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    Brüssel Keine Irreführung oder Täuschung des Verbrauchers mehr: Am Donnerstag haben die zuständigen EU-Minister die neue Kennzeichnung für Lebensmittel gebilligt. Der Kunde soll erfahren, was er wirklich einkauft. Wir erklären die Neuerungen.

    Auf vielen Verpackungen finden sich doch schon heute zahlreiche Angaben. Was bringt mir die Neuregelung?

    Tatsächlich sind schon jetzt rund 70 Prozent der Lebensmittel im Handel gekennzeichnet – freiwillig. Dabei gibt es viel Durcheinander, weil der Kunde nicht weiß, auf was sich die Angaben beziehen: auf eine Portion, auf die Packung, die Tagesdosis. Das wird nun alles einheitlich geregelt.

    Welche Angaben sind künftig Pflicht?

    Betroffen sind alle verpackten Lebensmittel. Sie müssen genaue Angaben über Zucker-, Fett-, Salz- und Kaloriengehalt sowie Kohlehydrate enthalten. Produkte, die nano-technologisch bearbeitet wurden, sollen entsprechend gekennzeichnet werden. Wo Analogkäse verwendet wurde, muss der Aufdruck „Hergestellt aus Pflanzenfett“ erscheinen. Und wenn der Schinken aus zusammengeklebten Fleischstücken besteht, soll künftig „Hergestellt aus Fleischstücken“ vermerkt werden. Alle Angaben werden vergleichbar gemacht, da sie sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter beziehen.

    Ist damit die Ampel endgültig vom Tisch?

    Sie wurde durch die Hintertüre am Ende doch zugelassen. Denn die EU erlaubt den Herstellern, mit grünen, gelben oder roten Symbolen zu kennzeichnen, wie hoch der Gehalt an Zucker, Salz oder Fett ist.

    Wird auch Fleisch besser gekennzeichnet?

    Ja. Die Herkunft von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss künftig angegeben werden. Bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischereiprodukten ist zudem das Einfrierdatum bzw. das Datum des ersten Einfrierens anzugeben, falls das Produkt mehr als einmal eingefroren wurde.

    Man wollte doch ursprünglich vor allem Allergikern durch präzisere Angaben helfen.

    Dabei ist es geblieben. Allergene Bestandteile, die auch bisher schon bei den Inhaltsstoffen aufgeführt wurden, müssen künftig mit Fettbuchstaben hervorgehoben werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn der Produktname (beispielsweise „Nussschokolade“) schon darauf hindeutet, dass entsprechende Substanzen enthalten sind. Koffeinhaltige Getränke sind mit Rücksicht auf werdende Mütter und Kinder ebenfalls deutlich zu kennzeichnen.

    Müssen alle Produkte gekennzeichnet werden?

    Nein. Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Offen verkaufte Ware wie Wurst, Brot, Brötchen, Obst und Gemüse sind von der Kennzeichnungspflicht befreit. Und auch Getränke, die mehr als 1,2 Prozent Alkohol enthalten, können ohne Nährwertprofil verkauft werden. Somit werden Bier- oder Weinflaschen auch künftig ohne „Mini-Steckbrief“ angeboten. Neu ist übrigens, dass Bilder nicht länger lügen dürfen. Ein Joghurt, der mit einem Bild von Erdbeeren wirbt, muss auch Erdbeeren enthalten.

    Können die Hersteller die möglicherweise abschreckenden Angaben nicht doch wieder verstecken?

    Die EU-Bürokratie hat da sogar mehr geregelt, als es vielen lieb ist. So wurde beispielsweise die Schriftgröße festgelegt: Die Buchstaben müssen mindestens 1,2 Millimeter groß und damit lesbar sein (Maßstab ist das kleine „x“). Und auch den Kontrast zwischen Schrift und farbigem Hintergrund hat man festgeschrieben.

    Sind diese Angaben denn wirklich eine verlässliche Information für die eigene Ernährung?

    Man muss natürlich wissen, dass sich alle Informationen auf den täglichen Durchschnittsbedarf einer 40-jährigen Frau beziehen, deren Energieverbrauch bei etwa 2000 Kilokalorien liegt. Somit sind die neuen Nährwertprofile eigentlich nur ein Anhaltspunkt.

    Ab wann werden die neuen Vorschriften verpflichtend?

    Bis 2014 haben die Hersteller Zeit, die neuen Etiketten aufzubringen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Spätestens 2016 müssen aber alle verpackten Lebensmittel mit den neuen Angaben im Regal liegen.

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