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Lebensmittel: Kabinett beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Lebensmittel

Kabinett beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

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    Das Bundeskabinett will Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie verschärfen.
    Das Bundeskabinett will Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie verschärfen. Foto: Ingo Wagner, dpa

    Die Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie sollen verschärft werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte eines "Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft" beschlossen. Geplant sind demnach verschiedene gesetzliche Regelungen, wie ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem kommendem Jahr und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften.

    Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. "Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich", heißt es.

    Arbeitsminister Heil: Keine Toleranz für Ausbeutung

    Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15.000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.

    Bundesarbeitsminster Heil rechtfertige das geplante Verbot am Mittwoch in Berlin: Für ein Geschäftsmodell, das Ausbeutung und eine Ausbreitung von Pandemien in Kauf nehme, könne es in Deutschland keine Toleranz geben, sagte der SPD-Politiker. Er setzte darauf, dass bisher ausgelagerte Beschäftigte nun schrittweise direkt angestellt werden. Schlachten und die Verarbeitung in Betrieben der Fleischwirtschaft sollen laut einem Kabinettsbeschluss ab 1. Januar 2021 nur noch mit Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. 

    Heil erläuterte, dass die Neuregelung auf industrielle Fleischwerke ziele, aber zum Beispiel nicht auf kleinere Schlachtereien oder Wurstbestellungen von Verbrauchern im Supermarkt. In das anstehende Gesetzgebungsverfahren solle eine rechtssichere Abgrenzung eingebracht werden. Auch in anderen Branchen gebe es mit Blick auf besondere Gefährdungen strengere Regeln. Heil sagte, er plane derzeit nicht, das Thema Werkverträge auch in anderen Branchen anzugehen.

    Immer neue Corona-Fälle in Schlachtbetrieben

    Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stark in der Kritik. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt in der Branche "aufzuräumen".

    Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Gewerkschaften befürworten ein Verbot, die Fleischwirtschaft reagiert mit scharfer Kritik.

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