Frau Ministerin, um die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gibt es Streit in der Koalition. Eigentlich sollten die Parteivorsitzenden bei ihrem Treffen am vergangenen Wochenende die offenen Fragen klären. Dazu kam es nicht. Wie geht es jetzt weiter?
Christine Lambrecht: Angesichts der aktuellen Entwicklungen gab es eine große Fülle anderer Themen im Koalitionsausschuss. Dafür habe ich natürlich Verständnis. Ich werde das Thema Kinderrechte aber immer wieder auf die Tagesordnung bringen, denn wir haben hierzu eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Diese Vereinbarung setze ich mit meinem Gesetzentwurf um. Ich weiß, dass mein Kollege Horst Seehofer Bedenken angemeldet hat. Gerade darum wäre es gut, wenn wir jetzt ins parlamentarische Verfahren kämen. Wir benötigen für die Grundgesetzänderung eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Deshalb ist dort der richtige Ort, um die offenen Fragen zu diskutieren.
CSU-Innenminister Seehofer befürchtet, dass der Staat in das Familienleben eingreift. Müssen Sie Ihren Gesetzentwurf ändern?
Lambrecht: Wir wollen Kinderrechte in der Werteordnung unseres Grundgesetzes verankern. Daraus ergeben sich Verpflichtungen für Justiz, Verwaltung und die Legislative. Aber es gibt keinen Eingriff in das Eltern-Kind-Verhältnis. Das wäre von mir auch nicht gewollt. Daher wäre es der richtige Weg, auf der Grundlage meines Entwurfs jetzt zügig mit dem parlamentarischen Verfahren zu beginnen.
Das Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet hat es schon ins Parlament geschafft. Es gibt aber Kritik an der Durchsetzbarkeit. Gibt es dafür genug Personal bei Polizei und Justiz?
Lambrecht: Zwei Drittel unserer Kommunalpolitiker erleben Anfeindungen und Bedrohungen – das ist erschreckend und wird zu einer Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb ist es wichtig, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen. Wir schaffen zur Umsetzung meines Gesetzes 300 zusätzliche Stellen bei der neuen Zentralstelle des Bundeskriminalamtes. Aber auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen mit ausreichend Personal ausgestattet sein. Der Richterbund hat Kosten von 24 Millionen Euro pro Jahr zur Umsetzung des Gesetzes für alle 16 Länder berechnet. Das ist eine überschaubare Summe, die uns ein wehrhafter Rechtsstaat wert sein muss.
Was ist mit dem Datenschutz? Kritiker beklagen, die Internetprovider würden zu Hilfssheriffs des Staates gemacht.
Lambrecht: Nein, keineswegs. Strafverfolgung ist selbstverständlich eine Sache des Staates – und dabei bleibt es auch. Aber große Internetkonzerne sind zukünftig verpflichtet, Straftaten auf ihren Plattformen zu melden. Das gleiche Verfahren haben wir übrigens beim Kampf gegen die Geldwäsche: Banken müssen Verdachtsfälle an die Ermittler weiterleiten. Was bei Geldwäsche funktioniert, muss auch bei Volksverhetzung und Morddrohungen möglich sein.
Eine weitere Baustelle ist das Strafrecht gegen Unternehmen. Mittlerweile steht nach zähen Verhandlungen ein Gesetzentwurf der Koalition. Die Wirtschaft fühlt sich aber davon unter Generalverdacht gestellt. Bis zu zehn Prozent des Umsatzes soll die Strafe betragen, wenn Unternehmen Gammelfleisch verkaufen oder Motoren manipulieren. Das ist ja eine ziemliche Hausnummer, oder?
Lambrecht: Ja, und das ist bewusst so gewählt, um abschreckend zu wirken. Denn sonst wäre das Gesetz ein zahnloser Tiger. Die übergroße Mehrheit der Firmen hält sich in Deutschland an die Regeln. Und sie sollen nicht die Dummen sein, wenn andere sich Vorteile verschaffen wollen, indem sie gegen Gesetze verstoßen.
Zehn Prozent des Umsatzes als Strafe könnten eine Firma bei Verstößen in den Ruin treiben.
Lambrecht: Die zehn Prozent gelten lediglich als Höchstmaß für Großunternehmen. Die Sanktionen sind immer im Einzelfall zu bemessen und sollen nicht zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens führen. Uns ist wichtig, dass differenzierte Sanktionen möglich sind. Dabei spielt eine Rolle, welcher Schaden entstanden ist und wie das Unternehmen mit der Justiz kooperiert. Oder ob es Vorsorge trifft, dass sich die Vergehen nicht wiederholen. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel alles zur Aufklärung tut und interne Ermittlungen durchführt, kann das zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
Sie sind auch für das Mietrecht zuständig. Millionen Menschen im Land sorgen sich wegen der stark steigenden Mieten. Ist die Reform des Mietrechts eigentlich abgeschlossen?
Lambrecht: Es gibt zwei Themen, die wir meiner Meinung nach in der Koalition noch einmal intensiv beraten müssen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist häufig ein Riesenproblem für Mieter. Deshalb will ich das in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erschweren und von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen. Zweitens muss das Thema Mietwucher besser geregelt werden. Ich habe mich darüber gefreut, dass es dazu aus dem Bundesrat einen Vorschlag gab. Auch mir sind die Hürden für die Feststellung von Mietwucher noch zu hoch.
Welche Probleme haben die Mieter dabei in der Praxis?
Lambrecht: Dem Vermieter muss immer noch nachgewiesen werden, dass er bei seinem Mietwucher eine bestimmte Situation ausnutzt. Dieses Merkmal des „Ausnutzens“ wird von der Rechtsprechung so weitreichend ausgelegt, dass der Nachweis für Mieter extrem schwierig ist. Ich finde, wir müssen da noch einmal ran, um die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern.
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