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Kritik von der Polizei: Elektronische Fußfessel: "Russisch Roulette mit Bevölkerung"

Kritik von der Polizei

Elektronische Fußfessel: "Russisch Roulette mit Bevölkerung"

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    Elektronische Fußfessel zur Überwachung von ehemaligen Straftätern. (Archivbild) dpa
    Elektronische Fußfessel zur Überwachung von ehemaligen Straftätern. (Archivbild) dpa

    Der Grundstein für einen deutschlandweiten Einsatz der elektronischen  Fußfessel für entlassene Straftäter ist in mehreren Bundesländern gelegt. Doch Kritik kommt von der deutschen Polizeigewerkschaft. Mit der elektronischen Fußfessel würde die Justiz "Russisch Roulette mit der Bevölkerung" spielen. Zudem würde das Problem der Überwachung auf die Polizei abgewälzt, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)  Rainer Wendt.

    Am Montag traten Baden-Württemberg,  Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern in  Wiesbaden einem Abkommen zur Einrichtung einer gemeinsamen  elektronischen Überwachungsstelle der Länder bei.  Bayern und Hessen  hatten den entsprechenden Staatsvertrag bereits im Mai  unterzeichnet. Die übrigen Länder wollen sich ebenfalls beteiligen.  Die in Hessen angesiedelte gemeinsame Überwachungsstelle soll  Anfang kommenden Jahres die Arbeit aufnehmen.

    Fußfessel: Nicht sehen, was der Täter gerade tut

    Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt die Überwachung von Schwerverbrechern mit Hilfe elektronischer Fußfesseln ab. Niemand könne sehen, was der Täter gerade tue, wenn  er  als Signal auf einem Bildschirmen auftauche, sagte DpolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Montag in Berlin. Die Justiz  spiele auf diese Weise "Russisch Roulette mit der  Bevölkerung". Es fehle auch an Personal, um "ständig abrufbereit auf blinkende Lämpchen zu reagieren, die in 500 Kilometern Entfernung Alarm  schlagen", sagte Wendt. Er wandte sich gegen eine Zentrale zur  Überwachung der Fußfesseln in Hessen, die am Montag mit der  Unterzeichnung eines Staatsvertrags gegründet werden sollte. 

    Träger der elektronischen Fußfessel per GPS überwacht

    Das Tragen einer elektronischen Fußfessel kann von einem Gericht  für entlassene Straftäter angeordnet werden, wenn weiterhin die  Gefahr schwerer Straftaten - vor allem von Gewalt- und  Sexualstraftaten - angenommen wird. Die Träger der Fußfessel werden  mittels des satellitengestützten Navigationssystems GPS überwacht.  Die eingehenden Daten werden von der zentralen Überwachungsstelle  im hessischen Bad Vilbel ausgewertet, die wiederum bei Gefahren die  für die jeweiligen Fußfessel-Träger zuständige Polizei-Dienststelle  informieren kann.

    Das Tragen der Fußfessel kann auch mit bestimmten Auflagen zu  den Aufenthaltsorten verbunden sein. Dabei wird etwa festgelegt,  dass eine bestimmte Zone nicht verlassen oder festgelegte Bereiche  nicht betreten werden dürfen. Das Überwachungssystem ist auf rund  500 Menschen ausgelegt. Die Kosten belaufen sich pro Jahr auf knapp  zwei Millionen Euro, die auf die teilnehmenden Bundesländer  umgelegt werden.

    Die Justizminister von Hessen und Bayern, Jörg-Uwe Hahn (FDP)  und Beate Merk (CSU), hatten einen entsprechenden Staatsvertrag  bereits im Mai am Rande einer Länder-Justizministerkonferenz  unterzeichnet. Dies geschah auch vor dem Hintergrund des Urteils  des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung. Das Gericht  hatte alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt und dem  Gesetzgeber für eine grundlegende Reform eine Zwei-Jahres-Frist bis  2013 gesetzt.

    Die Aufenthaltsüberwachung durch die elektronische Fußfessel sei  "ein weiterer Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor  rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern", erklärte der  nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bei  der Unterzeichnung des Vertrags in Wiesbaden. Sein  baden-württembergischer Kollege Rainer Stickelberger (SPD) betonte,  die Überwachung sei zwar kein Allheilmittel, aber damit gebe es ein  zusätzliches Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu  verhindern und den Schutz der Öffentlichkeit weiter zu verbessern.dapd/afp/AZ

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