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Kritik der Justizministerin: Verfassungschutz beobachtet "Die Linke": "Unerträglich"

Kritik der Justizministerin

Verfassungschutz beobachtet "Die Linke": "Unerträglich"

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    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Foto: Jens Wolf dpa
    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Foto: Jens Wolf dpa

    Seit dem bekannt wurde, dass der Verfassungsschutz 27 der 76 Linken-Bundestagsabgeordneten beobachtet, hagelt es Kritik am Bundesamt für

    Justizministerin: Verfassungsschutz sollte seine Arbeit überdenken

    "Wenn es tatsächlich wahr ist, dass langjährige  Bundestagsmitglieder bis hin zur Bundestagsvizepräsidentin  überwacht werden, wäre das unerträglich", sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. "Nach der Pannenserie um die Zwickauer  Zelle sollte der Verfassungsschutz selbstständig seine Arbeit und  seine Schwerpunkte überdenken", fügte die Ministerin hinzu.

    Die Arbeit frei gewählter  Bundestagsabgeordneter dürfe nicht durch den Verfassungsschutz  beeinträchtigt werden, sagte Bundesjustizministerin Sabine  Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Süddeutschen Zeitung"  (Dienstagsausgabe). Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses,  Wolfgang Bosbach (CDU), forderte das Bundesamt für  Verfassungsschutz auf, die Beobachtung von Realpolitikern der  Linkspartei im Einzelfall zu begründen.

    Verfassungsschutz müsse Beobachtung gut begründen

    Bosbach sagte der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung"  (Dienstagsausgabe): "Wer sich in der Partei eine Kommunistische  Plattform hält, darf sich nicht wundern, dass es eine Beobachtung  durch den Verfassungsschutz gibt." Er fügte aber hinzu, dass er  über die "hohe Zahl" der beobachteten Abgeordneten "überrascht"  gewesen sei. Der Verfassungsschutz müsse "schon gut begründen,  warum er auch Material sammelt über die Realos bei der  Linkspartei". Er müsse "Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche  Bestrebungen belegen können". Allein die Mitgliedschaft in der  Partei Die Linke reiche dafür nicht aus.

    Klage der linken Bundestagfraktion

    Der beste Ort für eine solche Erläuterung sei der  Bundestagsinnenausschuss, sagte Bosbach. Er tagt am Mittwoch das  nächste Mal. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in  Karlsruhe stellte noch für 2012 ein Urteil über die Klage der  Bundestagsfraktion sowie des Thüringer Linksfraktionsvorsitzenden  Bodo Ramelow gegen die Beobachtung in Aussicht. Sie erklärte der  "Mitteldeutschen Zeitung": "Das Gericht wird voraussichtlich in  diesem Jahr entscheiden."

    Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Beobachtung von Teilen  der Linkspartei zu stoppen. Die Beobachtung der Linken sei nach wie  vor durch bestimmte Teile des Parteiprogramms gerechtfertigt, sagte  ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin.  afp/AZ

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