Georg Nüßlein ist aus der CSU ausgetreten. Zuvor hatte die Partei den Druck auf den Bundestagsabgeordneten massiv erhöht, der wegen eines dubiosen Masken-Geschäfts ins Zwielicht geraten ist. Zwar hatte der 51-Jährige in einem scheibchenweisen Rückzug erst seinen Verzicht auf eine weitere Kandidatur im September und dann den Austritt aus der Unionsfraktion erklärt, doch dem Parteipräsidium reicht das nicht.
CSU-Chef Markus Söder fordert Nüßleins Rückzug aus dem Bundestag
CSU-Chef Markus Söder fordert, dass Nüßlein sein Abgeordnetenmandat sofort niederlegt und außerdem die 660 000 Euro spendet, die er dafür kassiert haben soll, dass er einem Maskenhersteller zu einem millionenschweren staatlichen Auftrag verhalf. Nüßlein geht einen anderen Weg: Er verlässt die Partei, in der er seit 1987 Mitglied war. „Dieser Schritt war unausweichlich“, sagt CSU-Generalsekretär Markus Blume am Montagnachmittag und fügt kühl hinzu: „Wer sich an der Not bereichert, lässt es am moralischen Kompass und auch an politischem Anstand fehlen.“ Die üblichen Respektsbekundungen, die einen solchen Schritt oft begleiten, bleiben an diesem Tag aus.
Könnte der Abgeordnete seine fragwürdige Provision überhaupt spenden?
Gegen den gebürtigen Krumbacher Nüßlein, der den Stimmkreis Neu-Ulm vertritt, wird unter anderem wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Unklar ist, ob er die fragwürdige Provision, die er offenbar von einem Lobbyisten erhalten hat, überhaupt spenden könnte. Michael Kubiciel, Experte für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Augsburg, erklärt den Sachverhalt so: „Falls es zu einer Verurteilung kommt, ordnet das Gericht nach Paragraf 73 Strafgesetzbuch die Einziehung dessen an, was der Täter aus der Tat erlangt hat. Wenn durch eine Straftat keine konkrete Person geschädigt worden ist, erfolgt die Einziehung zugunsten der Staatskasse.“
Kubiciel weist darauf hin, dass sich Korruptionsvorwürfe zwar leicht erheben, aber nur unter „hohen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen“ begründen lassen. Sollte der Politiker freigesprochen werden, gibt es auch keine strafrechtliche Handhabe, ihn zur Spende der Provision zu bewegen. Dann stünde allerdings immer noch die Frage im Raum, ob er Steuern hinterzogen hat, weil auf der entsprechenden Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen war. Auch das ist Teil der Ermittlungen.
CDU-Abgeordneter Nikolas Löbel gibt Bundestagsmandat und Parteibuch ab
Dass Nüßlein und der Mannheimer CDU-Abgeordnete Nikolas Löbel mit der Krise Geld verdient haben, ist für die Union so kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am kommenden Sonntag pures Gift. Dementsprechend gereizt ist die Stimmung. CSU-Chef Söder und sein Generalsekretär Blume geben sich als knallharte Aufräumer. Doch während CDU-Mann Löbel am Montag den letzten Widerstand auf- und sowohl sein Parteibuch als auch das Abgeordnetenmandat zurückgibt, hält sein bayerischer Kollege Nüßlein zunächst gegen alle Widerstände an seiner Entscheidung fest, bis zum Ende der Legislaturperiode im Bundestag zu bleiben. Als fraktions- und parteiloser Abgeordneter entzieht er sich möglichen Sanktionen durch seine bisherige Partei.
Blume erklärt die harte Linie mit offenkundigen Verstößen gegen den Verhaltenskodex, den die Partei selbst 2014 unter Federführung ihres Ehrenvorsitzenden Theo Waigel aufgestellt hatte. Darin heißt es unter anderem: „Die Stellung als Mandatsträger darf nicht für private Zwecke ausgenutzt werden.“ Der Generalsekretär will Waigel bitten, die CSU bei der Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien auch in den Parlamenten zu beraten.
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