Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Kontaktbeschränkungen: Neue Homeoffice-Verordnung tritt in Kraft: Keine harten Kontrollen

Kontaktbeschränkungen

Neue Homeoffice-Verordnung tritt in Kraft: Keine harten Kontrollen

    • |
    "Wer kann, arbeitet zu Hause", das sei das Ziel der neu in Kraft tretenden Verordnung, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast.
    "Wer kann, arbeitet zu Hause", das sei das Ziel der neu in Kraft tretenden Verordnung, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast. Foto: S. Gollnow, dpa (Symbol)

    Mehr Beschäftigte als bisher sollen ab diesem Mittwoch wegen der Corona-Krise zu Hause arbeiten. Mit neuen Vorgaben werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern in bestimmten Fällen das Arbeiten im Homeoffice anzubieten.

    "Wer kann, arbeitet zu Hause", das sei das Ziel der neu in Kraft tretenden Verordnung, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast. "Nachdem wir unsere privaten Begegnungen bereits massiv heruntergefahren haben, geht es jetzt um berufliche Kontakte.

    Homeoffice-Vorgaben: Theoretisch sind Bußgelder von 30.000 Euro möglich

    Gerade Bürojobs sollten von zu Hause aus erledigt werden, forderte Mast. Zugleich sei sie zuversichtlich, "dass es harte Kontrollen gar nicht braucht", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Vieles regelt sich durch vorbildliches Verhalten und gemeinsam nacheinander schauen. Das gilt im Berufs- wie Privatleben gleichermaßen." 

    Die Einhaltung der Verordnung soll von den Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrolliert werden. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) muss der Arbeitgeber auf Verlangen der Behörden Gründe darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich sei. Im "allergrößten Notfall" seien auch Bußgelder von theoretisch 30.000 Euro möglich. (dpa)

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden