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Kommentar: Vier-Tage-Woche kann nur Ausnahme für Notlagen sein

Kommentar

Vier-Tage-Woche kann nur Ausnahme für Notlagen sein

Stefan Stahl
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    Vor allem die Kurzarbeit und die damit verbundenen geringeren Arbeitszeiten drücken auf die Bruttolöhne.
    Vor allem die Kurzarbeit und die damit verbundenen geringeren Arbeitszeiten drücken auf die Bruttolöhne. Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

    Die Gewerkschaften treibt die Sorge um, was nach der Kurzarbeit kommt. Denn auch wenn die sinnvolle, weil Jobs erhaltende Maßnahme bis weit ins nächste Jahr hinein fortgeschrieben wird, ist irgendwann Schluss mit dem Milliarden-Segen. Dann wird Kurzarbeit für Millionen Menschen einfach zu teuer. Wenn der volkswirtschaftliche Schaden größer als der Nutzen ist, muss die Politik die Reißleine ziehen. In einer solch heiklen Phase mit einer wahrscheinlich deutlich höheren Arbeitslosigkeit sind neue Medikamente gefragt. Pauschal-Therapien führen hier nicht weiter.

    Arbeitszeitverkürzung hat einen Bruder und der heißt Lohnverzicht

    So kann die von IG-Metall-Chef Jörg Hofmann ins Spiel gebrachte Vier-Tage-Woche nur die Ausnahme für Notlagen sein. Der Abschluss derartiger Regelungen muss allein vor Ort den Betriebsparteien überlassen bleiben. Bei Volkswagen hat das Modell in den 90er Jahren funktioniert: Es wurden rund 30.000 Jobs gerettet. Daraus speist sich der Mythos „Vier-Tage-Woche“.

    Derlei Wunder lassen sich aber nicht beliebig wiederholen. Und zur Wahrheit gehört auch: Arbeitszeitverkürzung hat einen Bruder und der heißt Lohnverzicht. Wer anderes behauptet, schaut die Welt durch rosa Brillengläser an.

    Lesen Sie dazu auch: Linke fordern Beschränkung von Überstunden

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