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Kommentar: Raser-Urteil: Wer sein Auto zur Waffe macht, gehört hart bestraft

Kommentar

Raser-Urteil: Wer sein Auto zur Waffe macht, gehört hart bestraft

Holger Sabinsky-Wolf
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    Fahrzeugteile liegen nach demm illegalen Autorennen auf der Tauentzienstraße in Berlin.
    Fahrzeugteile liegen nach demm illegalen Autorennen auf der Tauentzienstraße in Berlin. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Wenn jemand mit 170 Sachen durch Berlin brettert, dann ist es ihm offenkundig egal, dass dabei ein Mensch zu Tode kommen kann. Wer aber den Tod anderer Menschen billigend in Kauf nimmt, handelt aus Sicht des Juristen mit „bedingtem Vorsatz“. Und wer einen arg- und wehrlosen Menschen vorsätzlich und aus niedrigen Beweggründen tötet, der ist ein Mörder. So einfach ist das.

    Landgericht will Todes-Raser ins Gefängnis schicken

    Das Landgericht Berlin hat zum zweiten Mal das folgerichtige Urteil gefällt und die beiden Todes-Raser lebenslang ins Gefängnis geschickt. Hoffentlich stimmt der Bundesgerichtshof der Argumentation dieses Mal zu.

    Denn es wäre der nächste Schritt einer richtigen Entwicklung. Jahrzehntelang galt Rasen als Kavaliersdelikt, jetzt ändert sich die Rechtsprechung. Erst neulich haben die höchsten Richter in einem anderen Fall ebenfalls entschieden, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden darf.

    Raser halten sich für unfehlbar am Steuer

    Und seit Oktober 2017 können Teilnehmer illegaler Autorennen härter bestraft werden. Die eindeutige Botschaft: Wer sein

    Ob hohe Strafen Raser abschrecken, darf bezweifelt werden, denn sie halten sich ja für unfehlbar am Steuer. Es aber deshalb bei laschen Strafen zu belassen, wäre ein fatales Signal an die Täter und ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung.

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