Michael W. hatte keine Chance. Seine Ampel stand auf Grün, aber das übersahen die beiden Raser, die sich im Februar mitten in Berlin ein nächtliches Rennen lieferten. Mit Tempo 160 krachte einer von ihnen auf dem Kudamm mit seinem Sportwagen in den Jeep von Michael W. Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle.
Bisher reichen Strafen für illegale Autorennen nicht aus
Den beiden jungen Männern, bereits dutzendfach als Verkehrssünder aufgefallen, wird gerade der Prozess gemacht – Ausgang ungewiss. Bisher wird die Teilnahme an illegalen Rennen mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Die abschreckende Wirkung, die solche Strafen auch haben sollen, steht damit in keinem Verhältnis mehr zu den tödlichen Folgen, die Raser wie Hamdi H. und Marvin N. billigend in Kauf nehmen. So gesehen ist es nur konsequent, dass der Bundesrat auf schärfere Strafen pocht.
Juristisch interessanter als dessen Pläne ist allerdings das Verfahren in Berlin. Die Anklage gegen die beiden Raser lautet auf Mord – weil sie ihre Autos als eine Art Waffe benutzt und vorsätzlich gehandelt haben, indem sie bewusst mehrere rote Ampeln überfuhren. Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Linie durchsetzen, wäre das wirkungsvoller als jede Gesetzesänderung. Das hieße letztlich ja: Wer rast, riskiert lebenslänglich.