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Kommentar: Keine Geschenke mehr in Apotheken: Das BGH-Urteil ist albern

Kommentar

Keine Geschenke mehr in Apotheken: Das BGH-Urteil ist albern

Michael Stifter
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    Apotheken dürfen keinerlei Präsente mehr an Kunden ausgeben, die verschreibungspflichtige Medikamente kaufen.
    Apotheken dürfen keinerlei Präsente mehr an Kunden ausgeben, die verschreibungspflichtige Medikamente kaufen. Foto: Bernd Wüstneck, dpa

    Selbstverständlich sind Regeln dafür da, um eingehalten zu werden. Und wenn das Gesetz zur Preisbindung vorschreibt, dass verschreibungspflichtige Medikamente überall gleich viel kosten müssen, dürfen Apotheker das nicht mit unlauteren Mitteln unterlaufen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass selbst kleine Aufmerksamkeiten wie ein Päckchen Taschentücher künftig justiziabel sind, ist trotzdem albern.

    Apotheken-Urteil: Die Begründung des BGH ist kurios

    Bislang hatten es die Richter durchgehen lassen, wenn das Geschenk vom Apotheker nicht mehr als einen Euro wert war. Und das war auch absolut angemessen. Ab sofort gilt null Toleranz. Die Begründung des Gerichts, dass schon durch einen Traubenzucker auf die Hand die Interessen von Verbrauchern und Konkurrenten spürbar beeinträchtigt werden, ist kurios.

    Die meisten Kunden gehen in eine bestimmte Apotheke, weil sie sich dort gut beraten fühlen oder schlicht, weil sie um die Ecke liegt – und nicht, weil sie sich ein Präsent im Wert von ein paar Cent versprechen. Juristisch mag die Entscheidung korrekt sein, mit dem realen Leben hat sie wenig zu tun.

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