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Kommentar: Keine Auslieferung von Assange: Richtiges Urteil, falsche Begründung

Kommentar

Keine Auslieferung von Assange: Richtiges Urteil, falsche Begründung

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    Das Urteil im Fall Assange ist richtig, die Begründung falsch.
    Das Urteil im Fall Assange ist richtig, die Begründung falsch. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire, dpa

    Der Fall Julian Assange bewegt seit mehr als einem Jahrzehnt die Weltöffentlichkeit und auch nach dem Urteil am Montag bleibt das Schicksal des Wikileaks-Mitgründers unklar. Doch es könnte zumindest der Anfang vom Ende dieser Saga sein, was zu wünschen wäre.

    Verständlicherweise feiern die Anhänger des Australiers die Entscheidung des britischen Gerichts, doch die Begründung muss ihnen missfallen. Denn auch wenn der 49-Jährige einen Etappensieg verbuchen konnte, hat die Pressefreiheit keineswegs gewonnen. Vielmehr wird Assange lediglich nicht in die USA ausgeliefert, weil die Richterin befürchtet, er könnte in Isolationshaft Suizid begehen.

    Assanges Handeln ging über das normale Verhalten eines investigativen Journalisten hinaus

    Derweil stimmte sie den Anklagepunkten der US-Behörden in vielen Punkten zu. Bei einem muss man ihr Recht geben. Assanges Handeln ging über das normale Verhalten eines investigativen Journalisten hinaus. Obwohl er sich der Gefahr für Informanten bewusst war, hat er deren Namen in den veröffentlichten Dokumenten zeitweise nicht geschwärzt. Das war so fahrlässig wie egoistisch und zeigt, dass er stets mehr Aktivist denn Journalist war.

    Doch dieser Fehler rechtfertigt keineswegs die maßlose und aggressive Überreaktion der USA, Assange nach dem Spionagegesetz anzuklagen. Vielmehr wäre es gefährlich, wenn die USA mit ihm ein Exempel für Journalisten weltweit statuieren könnten, die oft unter lebensgefährlichen Bedingungen Unrecht aufdecken, Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen ans Licht bringen und Verfehlungen von Regierungen offenlegen. Großbritannien tut deshalb gut daran, sich nicht zum Komplizen zu machen, indem es Assange ausliefert.

    Lesen Sie dazu auch: Keine Auslieferung: Unverhoffter Erfolg für Assange

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