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Kommentar: Intensive Überwachung

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Kommentar: Intensive Überwachung

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    Nur, der Jurist Schröder hätte es eigentlich besser wissen müssen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen Menschenrechte.

    Die Bundesregierung hat die Konsequenzen aus diesem harten, für viele Bürger und vor allem für die Opfer schwer nachvollziehbaren, aber die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit achtenden Urteil gezogen. Sicherungsverwahrung soll es künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten geben. Und sie muss im Urteil bereits festgeschrieben werden.

    So weit, so gut. Was aber geschieht mit jenen rechtskräftig verurteilten Straftätern, bei denen die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, weil sie als so gefährlich gelten und die Gefahr eines Rückfalls droht? Rund 70 Betroffene fordern unter Verweis auf den Menschengerichtshof ihre Freilassung. Die elektronische Fußfessel, von vielen Sicherheitspolitikern als Allheilmittel gepriesen, stellt gerade in Großstädten kein Patentrezept dar. Es führt kein Weg daran vorbei, diese Menschen künftig intensiv zu überwachen. Auch wenn dies aufwendig und teuer ist.

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