Schon der Begriff führt in die Irre. Impf-Privilegien: Das klingt, als räume der Staat einem Teil seiner Bürger Sonderrechte ein, als gebe es auch in der Pandemie Gleiche und Gleichere. Tatsächlich wird umgekehrt der berühmte Schuh daraus: Sobald jemand keine Gefahr mehr für andere ist, zum Beispiel, weil er geimpft ist und niemanden mehr anstecken kann, darf der Staat dessen Grundrechte nicht mehr einschränken. Außenminister Heiko Maas, der gelernte Jurist, hat es nur etwas drastischer formuliert: Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg.
Kreuzfahrten nur für Geimpfte?
Das mit dem Anstecken ist noch nicht geklärt. Je mehr Menschen jedoch geimpft sind, umso weniger kann der Staat eine Reihe von Einschränkungen im Wirtschaftsleben noch begründen. Ein Kino zum Beispiel könnte durchaus nur für Geimpfte öffnen oder ein Reiseveranstalter Kreuzfahrten nur für Geimpfte anbieten. Für solche privaten Geschäftsbeziehungen gilt die von der Verfassung garantierte Vertragsfreiheit: Jeder darf sich aussuchen, mit wem er ein Geschäft abschließt – und mit wem eben auch nicht. Ein Wirt könnte danach sogar mit dem Slogan „Hier gibt es Bier nur für Geimpfte“ werben.
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