Was die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten angeht, zählt vor allem folgende Nachricht: Laut den gerade veröffentlichten Zahlen des Nachrichtenmagazins Spiegel und des Internetportals „abgeordnetenwatch.de“ geht die Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier neben ihrer Mandatstätigkeit keiner weiteren Arbeit nach. Jedenfalls keiner, die sie bekanntmachen müssten. Wer also hinter dem Thema einen Skandal vermutet, kann beruhigt sein: Besonders groß ist er nicht. Und eigentlich ist es grundsätzlich ohnehin nicht verwerflich, dass sich manche Abgeordneten zu ihren üppigen Bezügen noch was dazuverdienen.
Nur etwa 30 Prozent füllen ihre Kasse nebenher noch so kräftig auf, dass sie dies dem Bundestagspräsidenten und der Öffentlichkeit gegenüber anzeigen müssen. Diese Zahl relativiert sich angesichts der meldepflichtigen Summen. Die Anzeigepflicht greift bereits ab 1000 Euro, was nun wirklich kein skandalträchtig hohes Zusatzeinkommen ist. Die Angaben werden in Form von zehn Stufen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. Unter den jeweiligen Profilen der Abgeordneten steht, ob sie meldepflichtige Nebeneinkünfte haben – und wenn ja, in welcher ungefähren Höhe. Es kann also jeder und jede schauen, was der Wahlkreisabgeordnete so treibt. Seit Juli 2007 veröffentlicht der Bundestag die Angaben auf seiner Internetseite, und genau diese Transparenz macht den Unterschied. Deutschland ist eben keine Bananenrepublik, in der sich korrupte Volksvertreter durchgängig am Steuertopf laben und nebenher noch kräftig Kasse machen.
CSU-Politiker Ramsauer verdient nebenher fast 900.000 Euro
Klar, die Höhe mancher Zusatzbezüge lässt aufhorchen. Der CSU-Politiker Peter Ramsauer kommt der Liste zufolge auf Nebeneinkünfte von mindestens 896.000 Euro. So viel Geld erhalten die meisten Menschen nicht mal annähernd im Hauptberuf ausbezahlt. Andererseits verdient Ramsauer nicht erst seit gestern Geld nebenher, sitzt aber seit 30 Jahren im Bundestag. Ramsauers Wählerinnen und Wähler haben also offenbar nicht den Eindruck, der gelernte Müllermeister würde seine Abgeordnetentätigkeit vernachlässigen. Sonst hätten sie ihn schon mehrfach abwählen können. Das Wahlvolk ist das beste Korrektiv an dieser Stelle.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages zu stehen hat. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind grundsätzlich zulässig. Damit werden die Volksvertreter so behandelt, wie die meisten anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch: Wenn die eigentliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird, darf noch dazuverdient werden. Wobei klar ist, dass viele Menschen im Gegensatz zu Abgeordneten noch dazuverdienen müssen, weil ein Einkommen allein nicht zum Leben reicht. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren explodiert und daran muss gearbeitet werden. Diese Entwicklung hat mit der Nebentätigkeit einiger Abgeordneter aber nichts zu tun.
Bestimmte Nebentätigkeiten können für Politiker zu Interessenkonflikten führen
Die Zusatzeinkünfte der Parlamentarier müssen gleichwohl weiter unter Beobachtung stehen. Es geht dabei nicht so sehr um die Höhe, eher um die Art der Einkünfte. Bestimmte Tätigkeiten, etwa als Rechtsanwalt oder als Berater, könnten zu Interessenkonflikten führen. Darauf gilt es, ein Auge zu haben. Aber auch auf diejenigen, die sich am Apparat Bundestag gütlich tun und damit die Steuerzahler hintergehen. Auf die also, die selten im Parlament sind, auf Staatskosten teure Montblanc-Füller bestellen, die Fahrbereitschaft auch für kürzeste Wegstrecken rufen oder unberechtigt ihren Briefkopf benutzen, um sich wichtig zu machen. Der Skandal muss nicht in großen Summen bestehen. Manchmal passiert er auch im Kleinen.
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