Natürlich sollte Georg Nüßlein nicht vorverurteilt werden, nur weil er Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist. Auch für den CSU-Mann gilt in den Ermittlungen rund um mögliche Bestechlichkeit bei der Anschaffung von Corona-Masken die Unschuldsvermutung. Die Regelung der Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland zudem so vage gefasst, dass noch völlig unklar ist, wie stichhaltig eine mögliche Anklage ausfallen könnte.
Für viele ist diese Krise existenzbedrohend
Ebenso natürlich gelten für den Politiker Nüßlein aber politische Maßstäbe. Er ist einer der führenden Christsozialen, Bürger vertrauen ihm in dieser Corona-Krise – die für viele Bürger existenzbedrohlich ist und ihnen die Einhaltung vieler Regeln abverlangt.
Also darf nicht einmal der Hauch eines Verdachts hängen bleiben, dass ein Volksvertreter bei der Beschaffung von lebensrettenden Masken zuerst an seine eigene Geldbörse denkt (und gleichzeitig offenbar gar nicht an die Steuer). Eine Erklärung reicht nicht, Herr Nüßlein muss umfassend aufklären. Das ist eine Frage der Ehre. Für ihn und für die CSU.
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