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Kommentar: Gute Lobbyisten, böse Lobbyisten: Wie viel Einflussnahme ist zu viel?

Kommentar

Gute Lobbyisten, böse Lobbyisten: Wie viel Einflussnahme ist zu viel?

Michael Pohl
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    Die Transparenzwächter von Abgeordnetenwatch.de haben eine Lobbyisten-Namensliste mit 607 Verbänden, Unternehmen und Organisationen veröffentlicht, die per Hausausweis ungehindert Zugang zum Bundestag haben.
    Die Transparenzwächter von Abgeordnetenwatch.de haben eine Lobbyisten-Namensliste mit 607 Verbänden, Unternehmen und Organisationen veröffentlicht, die per Hausausweis ungehindert Zugang zum Bundestag haben. Foto: Gregor Fischer/Archiv (dpa)

    Schon im antiken Rom sollen Interessensvertreter in der „Lobia“ – der Vorhalle – des römischen Senats versucht haben, Einfluss auf die damaligen Politiker zu nehmen. Heute taugt der Begriff „Lobbyist“ meist zum Schimpfwort. Außer man führt ihn zur Klage an, wenn es heißt, Kinder oder Tiere hätten keine „Lobby“. Tatsächlich gehört Lobbyismus zum komplizierten Geschäft des Gesetzmachens: Anhörungen von Sachverständigen, Interessensvertretern und die Einholung von Stellungnahmen sind fester Bestandteil des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens.

    Nicht erst seit Affäre Amthor: Ein Transparenzregister ist überfällig

    Wer einmal – etwa als Betroffener – ein solches Verfahren verfolgt hat, wundert sich möglicherweise doppelt: Erst wie realitätsfern und sogar schädlich mancher „Referentenentwurf“ aus einem Ministerium daherkommt. Und ein zweites Mal, dass im fertigen ausdifferenzierten Gesetz der vermeintliche Skandal ausbleibt.

    Soweit zum „guten Lobbyismus“. Genauso gibt es die Skandale, dass Gesetzestexte von Konzernanwälten vorformuliert, Lücken bewusst eingebaut oder, wie im VW-Dieselskandal, sogar Bundesminister sich wie Industrielobbyisten gegenüber Verbrauchern verhielten. Unabhängig von der Affäre Amthor ist deshalb ein Transparenzregister seit langem überfällig.

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